Hochschulzertifikatskurs Kinderschutz (Wartelistenplätze)
29. September 2021 - 28. April 2022Ausgangslage
Das gesellschaftliche Ziel eines wirksamen Kinderschutzes hat in den vergangenen Jahren zu zahlreichen gesetzlichen Änderungen geführt. Der Hochschulzertifikatskurs „Kinderschutz“ der FH Münster basiert daher auf den gesetzlichen Anforderungen an Fachkräfte und Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger (Modul 2), welche auf der Grundlage der Kenntnisse des „Systems Kinderschutz“ (Modul 1) vermittelt werden.
Aufbauend auf dem Fachwissen zum Thema Kinderschutz, sollen innerhalb des Hochschulzertifikatskurses Kinderschutz Methoden vorgestellt und ausprobiert werden, um auf wissenschaftlichem Niveau Handlungssicherheit im Kinderschutz zu gewinnen. Das praxisorientierte Modul zur Einschätzung und Beurteilung von Kindeswohlgefährdungen (Modul 3) wird durch ein Modul zur Gesprächsführung im Kinderschutz (Modul 4) ergänzt und mit einer Lerneinheit den Themen sexueller Missbrauch und Kooperation mit der Rechtsmedizin (Modul 5) abgerundet. Abschließend wird das Thema Kooperation im Kinderschutz vertieft und Rolle(n) und Haltungen im Kinderschutz reflektiert (Modul 6).
Ziel des Hochschulzertifikatskurses
Ziel des Hochschulzertifikatskurses Kinderschutz ist es, sich der Praxis einer Insoweit erfahrenen Fachkraft auf wissenschaftlicher Basis anzunähern und durch Wissensvermittlung und Methodentraining umfassend auf das herausfordernde Arbeitsfeld vorzubereiten.
Abschlussverfahren
Um das Hochschulzertifikat „Kinderschutz (FHMünster)“ zu erhalten, ist eine Anwesenheit von mindestens 80 % erforderlich zu dem die Erstellung einer schriftlichen Fallreflexion. Die Inhalte der Fallreflexion werden in Form eines Kolloquiums reflektiert.
Wichtiger Hinweis
Durch den kommunalen Ausgestaltungsspielraum bei den Anforderungen an eine Insoweit erfahrene Fachkraft können örtlich unterschiedliche Voraussetzungen für die Ausübung dieser Funktion definiert werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Jugendamt über die formalen Voraussetzungen, wenn Sie nach der Weiterbildung als Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) aktiv werden möchten.
Modul 1: Kindeswohlgefährdung – Was ist das?
Modul 2: Rechtliche Grundlagen
Modul 3: Verfahrensabläufe – Kindeswohlgefährdungen einschätzen, erkennen, handeln
Modul 4: Gesprächsführung im Kinderschutz
Modul 5: Sexueller Missbrauch und Kinderschutz aus medizinischer Perspektive
Modul 6: Rolle der Insoweit erfahrenen Fachkraft, Kooperation im Kinderschutz, Haltungen der Akteure
Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Unterrichtsstunden: | 112 |
TeilnehmerInnenzahl: | 21 |
Teilnahmeentgelt: | 1.380,00 € |
Fachliche Leitung
- Mike Lenkenhoff, M.A., FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Dr. phil. Michaela Berghaus, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Mechthild Gründer, Dipl-Soz.Arb., Kinder- und Jugendpsychotherapeutin, Fachbuchautorin, Fallsupervisorin
- Prof. Dr. Heidi Pfeiffer, Rechtsmedizinisches Institut Universitätsklinikum Münster
- Prof. Dr. Kerstin Feldhoff, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Prof. Dr. Stephan Barth, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Wolfgang Tenhaken, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: Wird noch bekanntgegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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Modul 1 | |
29. September 2021 | 10:00 - 17:00 Uhr |
30. September 2021 | 09:00 - 16:00 Uhr |
Modul 2 | |
1. Dezember 2021 | 10:00 - 17:00 Uhr |
2. Dezember 2021 | 09:00 - 16:00 Uhr |
Modul 3 | |
19. Januar 2022 | 10:00 - 17:00 Uhr |
20. Januar 2022 | 09:00 - 16:00 Uhr |
21. Januar 2022 | 09:00 - 16:00 Uhr |
Rechtsmedizin | |
2. Februar 2022 | 10:00 - 17:00 Uhr |
Modul 4 | |
2. März 2022 | 10:00 - 17:00 Uhr |
3. März 2022 | 09:00 - 16:00 Uhr |
Modul 5 | |
16. März 2022 | 10:00 - 17:00 Uhr |
17. März 2022 | 09:00 - 16:00 Uhr |
Modul 6 | |
27. April 2022 | 10:00 - 17:00 Uhr |
28. April 2022 | 09:00 - 16:00 Uhr |