Hilfeplaner oder Ausfallbürge? Einführung in die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII

17. August 2022 - 19. August 2022

Zum Thema

Im Rahmen der Eingliederungshilfe ist das Jugendamt Rehabilitationsträger. Bei Anträgen auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung sind die Fachkräfte in den Jugendämtern besonders gefordert und müssen bei der Prüfung und Gewährung von Hilfen spezielle Vorgaben beachten, insbesondere des SGB IX. Zum 1. Januar 2018 haben sich die Vorgaben zum Verfahren der Rehabilitationsträger durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), umfassend geändert. Zum 1. Januar 2020 ist das Eingliederungshilferecht aus dem SGB XII herausgelöst und als besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) zu Teil 2 des SGB IX geworden. Nicht selten kommt es zu Unstimmigkeiten mit anderen Rehabilitationsträgern bezüglich der Zuständigkeit, teilweise wird die Jugendhilfe im Rahmen ihrer nachrangigen Leistungspflicht zum Ausfallbürgen. Hinzu kommen Fragen der Qualität und deren Sicherung bei den Hilfeanbietern.

Veranstaltungsinhalte

Tag 1 (Prof. Dr. Hanns Rüdiger Röttgers, FH Münster)

  • „Seelische Gesundheit“, Psychische Erkrankung und Behinderung/Abgrenzung zu anderen Behinderungsformen
  • Störungsbilder gemäß ICD-10 und ihre Abgrenzung (insb. Teilleistungsstörungen, ADHS, Autismus)
  • Betrachtung der Eingliederungshilfe-Praxis in Deutschland, Eignung von Hilfen

Tag 2 und 3 (Linda Krolczik, LVR-Landesjugendamt Rheinland)

  • Einführung in die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
  • Verfahren bei Antragstellung im Jugendamt (Antragsverfahren, Prüfung der Leistungsvoraussetzungen, Beendigung einer gewährten Hilfe)
  • Vor- und Nachrangverhältnis der (Reha-)Träger
  • Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung (SGB IX, Teil 1)
  • Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2)
  • Abgrenzung zur Hilfe zur Erziehung

 

Zielgruppe

Fachkräfte, die mit der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII befasst sind

Rahmendaten der Veranstaltung
TeilnehmerInnenzahl:20
Teilnahmeentgelt:365,00 €
AnsprechpartnerInnen, DozentInnen, ReferentInnen und Seminarleitung

ReferentIn
  • Linda Krolczik, LVR-Landesjugendamt Rheinland
  • Prof. Dr. Hanns Rüdiger Röttgers, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
Veranstaltungsort
  • Deilmann Haus III
    Johann-Krane-Weg 25
    48149 Münster
  • Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten
17. August 202210:00 - 17:00 Uhr
18. August 202209:00 - 16:00 Uhr
19. August 202209:00 - 16:00 Uhr

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