Aufenthaltsrechtlicher Status und sozialrechtliche Einordnung - Die Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz in der EU
20. Mai 2022Seit nunmehr Ende Februar fliehen Menschen vor den Kriegshandlungen in der Ukraine in die EU und nach Deutschland. Zum ersten Mal findet die Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz Anwendung. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland, den anspruchsberechtigten Personen, den Ausschlüssen und den aufenthaltsrechtlichen Perspektiven insbesondere für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine gelebt oder studiert haben, herrscht ein großer Beratungsbedarf.
In dieser Weiterbildung wird ein Überblick über die aktuelle Situation und rechtliche Lage der Aufnahme der Menschen aus der Ukraine, sowie über die sozialrechtlichen Ansprüche gegeben.
Darüber hinaus findet eine kritische Betrachtung der aktuell vorherrschenden rechtlichen Rahmenbedingungen von Geflüchteten aus der Ukraine im Vergleich zu anderen Schutzsuchenden statt, verbunden mit der Diskussion der Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels in der Flüchtlingsarbeit.
- Befreiung vom Visumserfordernis
- § 24 AufenthG – Erteilung, Begünstigter Personenkreis und Ausschluss
- Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für Menschen, die von der Umsetzung der § 24 AufenthG ausgeschlossen sind
- Rechtsfolgen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und sozialrechtliche Leistungsansprüche (inkl. Praxisprobleme)
- Schutzsuchende 1. und 2. Klasse?!
Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern
Diese Weiterbildung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Die Soziale Arbeit und der Ukraine Krieg - Professionelle Unterstützung schutzsuchender Menschen" statt.
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 125,00 € |
ReferentIn
- Referent*in Verena Wörmann, Projekt Q, GGUA, M.A. Soziale Arbeit
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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20. Mai 2022 | 09:00 - 16:00 Uhr |