Kinderschutz für alle! Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Kontext von Behinderung
30. September 2024 - 1. Oktober 2024Die UN-Kinderechtskonvention (UN-KRK) und die UN-Behindertenrechtskonvention definieren den Schutz vor seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt bzw. Vernachlässigung als Grundrecht für alle jungen Menschen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) im Juni 2021 hat der inklusive Kinderschutzgedanke auch Einzug ins SGB VIII gefunden (vgl. §§ 8a Abs. 4, 8b Abs. 1 u. Abs. 2, 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII). Dies ist eine wichtige Entwicklung, da sowohl nationale als auch internationale Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung ein erhöhtes Risiko aufweisen, Opfer von Gewalt oder Vernachlässigung zu werden. Die Beurteilung von Gefährdungslagen von Kindern mit Behinderung und das Einleiten adäquater Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen stellen die Fachkräfte im Sozialwesen bisweilen jedoch vor große Herausforderungen.
Die Weiterbildung möchte daher Wissen über die besonderen Schutzbedürfnisse und Risikofaktoren von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung vermitteln und die besonderen Aufgaben und Herausforderungen von Familien mit beeinträchtigten Kindern beleuchten. Die Teilnehmer*innen sollen dafür sensibilisiert werden, Gefährdungspotentiale bei Kindern mit Behinderung zu erkennen und den spezifischen Erfordernissen entsprechend zu handeln. Ein weiterer Schwerpunkt der Weiterbildung widmet sich dem Thema Netzwerkaufbau und liefert Impulse für die (Weiter-)Entwicklung interdisziplinärer regionaler Vernetzungsstrukturen im Sinne eines inklusiven Kinderschutzes.
Die didaktisch-methodische Gestaltung der Weiterbildung ist abwechslungsreich und zielt neben der Vermittlung theoretischer Inhalte und wissenschaftlicher Erkenntnisse primär auf die Vermittlung von Handlungssicherheit durch die interaktive Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis.
Tag 1
- Die Neuregelungen im SGB VIII und die Auswirkungen auf die Kinderschutzpraxis
- Definitionen von Behinderung
- Prävalenz von Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
- Besondere Schutzbedürfnisse und Risikofaktoren von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und deren Familien
- Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis
Tag 2
- Die Rolle der Fachberatung im inklusiven Kinderschutz
- Clearing in komplexen Kinderschutzfällen durch Moderation und Fallverständigung
- Schutzkonzepte
- Vernetzung und Kooperation: Welche Kooperationspartner dürfen im inklusiven Kinderschutz nicht fehlen?
- Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis
Die Weiterbildung richtet sich an im Kinderschutz tätige Fachkräfte mit (einschlägiger) Berufserfahrung aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe oder dem Gesundheitswesen.
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstalter: | Referat Weiterbildung, FB Sozialwesen, FH Münster |
Veranstaltungsart: | Seminar |
Unterrichtsstunden: | 16 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 275,00 € |
ReferentIn
- Britta Discher, Dipl. Sozialwissenschaftlerin, Mediatorin Kinderschutzambulanz - Konzepte für Kinder Kinderneurologische und sozialpädiatrische Fachklinik Unna Königsborn
- Dr. Christina Michael, Dipl. Heilpädagogin, LWL-Dezernat Jugend und Schule, Referat Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: wird in der Einladung bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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30. September 2024 | 10:00 - 17:00 Uhr |
1. Oktober 2024 | 09:00 - 16:00 Uhr |