Partnerschaftsgewalt – Interventionsmöglichkeiten und Hilfen bei Streit um Sorge- und Umgangsrecht

2. Dezember 2024

Zum Thema

Gewalt in der Partnerschaft betrifft auf den ersten Blick Frauen und Männer als Opfer und Täter*innen gleichermaßen. Eine differenzierte Betrachtung offenbart jedoch, dass systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten mit dem Ziel, eigene Dominanz Ansprüche durchzusetzen und die Selbstbestimmung und Freiheit einer Person nachhaltig einzuschränken weit überwiegen von Männern ausgeübt wird. Diese Form des „intimate terrorism“ hat verheerende Auswirkungen auf das Leben von Frauen und auf die Entwicklung von Kindern.  

Fachkräfte der Frauen- und Jugendhilfe müssen die spezifischen Dynamiken  von dieser Gewaltform verstehen und Täterstrategien erkennen. Sie müssen über Kenntnisse bezüglich rechtlicher Interventionsmöglichkeiten in Kooperation mit Polizei und Familiengerichten verfügen.

Kinder, die diese systematische und erhebliche Partnerschaftsgewalt miterleben, brauchen eine gute und stabile Beziehung zur Mutter. Diese wird durch Streitigkeiten um Sorge- und Umgangsrecht erschüttert, wenn von Betroffenen verlangt wird, „gemeinsame Elternschaft“ zu leben – ohne die erlebte Partnerschaftsgewalt und ihre fortwirkenden Risiken zu berücksichtigen. Fachkräfte sollten daher befähigt sein, Frauen kompetent zu beraten und dabei eine klare Haltung zugunsten des Schutzanspruchs von Frauen und Kindern einnehmen.

 

Anhand fachlicher Inputs und der Bearbeitung von Fallbeispielen aus der eigenen Praxis zielt die Weiterbildung darauf, die rechtliche Handlungssicherheit der Fachkräfte im Umgang mit  Partnerschaftsgewalt zu erhöhen.

Veranstaltungsinhalte

  • Dynamik häuslicher Gewalt
  • Erkennen von Täterstrategien
  • Polizeiliche Interventionen bei akuter Gefahr: § 34 a PolG NW
  • Zivilrechtliche Möglichkeiten der Betroffenen: Überblick über das Gewaltschutzgesetz
  • (Familiengerichtliche) Regelung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Ablauf und Akteure des Ermittlungs- und Strafverfahrens, insbesondere die Rolle der Opferzeugin und Regelungen zum Opferschutz
Zielgruppe

Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern

Rahmendaten der Veranstaltung
Unterrichtsstunden:8
TeilnehmerInnenzahl:20
Teilnahmeentgelt:150,00 €
AnsprechpartnerInnen, DozentInnen, ReferentInnen und Seminarleitung

ReferentIn
  • Prof. Dr. Kerstin Feldhoff, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
Veranstaltungsort
  • Deilmann Haus III
    Johann-Krane-Weg 25
    48149 Münster
  • Raum: Raum wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten
2. Dezember 202410:00 - 17:00 Uhr

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