Jenseits von Fernsehkrimis: Der Beitrag der Rechtsmedizin in Fällen von Kindeswohlgefährdung (ONLINE)
4. Februar 2025In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung stehen die Fachkräfte des Jugendamtes unter einem enormen Handlungsdruck und müssen schnell auf vielen Ebenen Entscheidungen treffen. Unter anderem ist zu entscheiden, ob der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung besteht und, ob Beweismaterial für nachfolgende familiengerichtliche und/oder strafrechtliche Verfahren gesichert werden muss. Im Klartext bedeutet dies, Verletzungen der Kinder von Experten/-innen diagnostizieren und gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen.
Von der Möglichkeit, die Rechtsmedizin in Anspruch zu nehmen, machen in diesem Zusammenhang nur längst nicht alle Gebrauch. Viele Fachkräfte verbinden mit diesen Institutionen Bilder, die durch Krimiserien geprägt sind. Die Realität sieht aber völlig anders aus. Die speziell ausgebildeten Ärzte/-innen der rechtsmedizinischen Institute führen sehr kurzfristig eine kompetente und kindgerechte Diagnostik durch, sichern Spuren und Beweismaterial und fertigen eine gerichtsverwertbare Dokumentation der Verletzungen an.
- Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Rechtsmedizin bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung – Praxisbeispiel
- Diagnostik und Dokumentation bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung/Kindesmisshandlung
- Darstellung der Aufgaben und Leistungen der Rechtsmedizin bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung/ Kindesmisshandlung – Praxisbeispiele
Fachkräfte aus der Jugendhilfe, insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) sowie von freien Trägern der Jugendhilfe
Kooperationspartner:
LWL-Landesjugendamt Westfalen
Institut für Rechtsmedizin des UKM
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
Die Weiterbildung findet über Zoom statt. Die Teilnahme ist auch möglich, ohne das Programm herunterzuladen. Der Account läuft über die FH Münster.
Für eine störungsfreie Teilnahme benötigen Sie eine stabile Internetverbindung sowie ein Endgerät (PC oder Laptop) mit Kamera. Wir raten von der Nutzung eines Tablets ab, da die Darstellung der Präsentationen nicht optimal ist. Zudem empfehlen wir Ihnen – sollten Sie ein dienstliches Laptop etc. nutzen – im Vorfeld zu prüfen, ob die App zugelassen wird.
Empfehlenswert, aber nicht Voraussetzung ist die Nutzung eines Headsets mit Mikrofon.
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Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge (Dauer: jeweils 45 Min) haben die Teilnehmenden die Gelegenheit, Rückfragen zu stellen.
Es ist eine Pause von 15 Min eingeplant.
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Die maximale Teilnehmendenzahl für diese Veranstaltung liegt bei 70 Personen.
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Veranstalter: | Referat Weiterbildung, FB Sozialwesen, FH Münster |
Veranstaltungsart: | Online-Seminar |
Unterrichtsstunden: | 4 |
TeilnehmerInnenzahl: | 35 |
Teilnahmeentgelt: | 65,00 € |
ReferentIn
- Dr. med. Stefanie Schlepper, Institut für Rechtsmedizin/UKM Münster
- Heidi Knapp, LWL Landesjugendamt
- Wiebke Kramer, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
- FH Münster - Referat Weiterbildung
Online-Seminar
Portal: Zoom - Raum: Der Link wird ca. 2 Wochen vor Kursbeginn mit der Einladung verschickt.
Termin(e), Uhrzeiten | |
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4. Februar 2025 | 09:00 - 12:30 Uhr |