Haftungsrecht für Betreuerinnen und Betreuer
30. September 2019Rechtliche Betreuer/innen sind für Ihre Handlungen haftungsrechtlich verantwortlich (§ 1833 BGB). Selbst dann, wenn die betreuten Personen Dritten gegenüber Schäden verursachen, kann unter bestimmten Gesichtspunkten eine Eigenhaftung der Betreuer/innen gegeben sein. Das gleiche betrifftt die Haftung gegenüber Behörden, wie Sozial- und Finanzämtern.
Im Mittelpunkt des Seminars steht neben der Vermittlung von Grundlagen des BGB-Haftungsrechtes sowie der haftpflichtversicherungsrechtlichen Bestimmungen auch die Vorbeugung von Schadensfällen. Praktische Beispiele aus unterschiedlichen Haftungsbereichen werden dargestellt und auf ihre Relevanz untersucht.
Auch die strafrechtlichen Aspekte werden einbezogen, dito der Bereich des Haftens für Unterlassungen, die durch die pauschalierte Betreuervergütung mehr im Vordergrund stehen.
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Haftung gegenüber dem Betreuten gem. § 1833 BGB
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Amtspflichten des Betreuers gegenüber Dritten
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Delegation von Betreuertätigkeiten und Verantwortlichkeit
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Haftung wg. Aufsichtspflichtverletzung?
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Geschäftsführung ohne Auftrag
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Haftung nach sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen
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Besonderheiten bei der Amtshaftung
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Haftung für Mitarbeiter, Vertreter, Bevollmächtigte
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Haftpflichtversicherung, Leistungsumfang und Ausschlüsse
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Regressansprüche des Dienstherrn/Arbeitgebers
Fachkräfte aus der Berufsbetreuung
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 115,00 € |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Horst Deinert, Dipl.-Verw.Wirt/Dipl.-Soz.Arb., Fachbuchautor
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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30. September 2019 | 10:00 - 17:00 Uhr |