Schutzkonzepte bei eingeschätzter Kindeswohlgefährdung
29. August 2019Ein Schutzkonzept kennzeichnet im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung eine konkrete Anforderung an die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder vor Gefahren für ihr Wohl (im Sinne des § 8a SGB VIII und des § 1666 BGB) zu schützen.
Ob als „Schutzkonzept“, „Kontrollvereinbarung“ oder „Schutzplan“, in vielen Jugendhilfebezirken werden Schutzauftträge bei Kindeswohlgefährdung nach einem ähnlichen Prinzip organisiert. Oft werden Erziehungshilfen mit expliziten Kontrollaufgaben kombiniert. Die konkrete Praxis der Teilnehmenden wird in der Weiterbildung aufgegriffen und teilweise gemeinsam reflektiert.
Des Weiteren werden die Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt der Fachhochschule Münster zum Thema „Schutzkonzepte in der Hilfeplanung“ vorgestellt, Chancen und Grenzen von Schutzkonzepten thematisiert und die praktische Umsetzung von Schutzkonzepten im Alltag der Jugendhilfe exemplarisch erarbeitet.
• Was sind eigentlich Schutzkonzepte?
• Funktionen und Grenzen von Schutzkonzepten
• Qualitätskriterien von Schutzkonzepten
• Kooperation von ASD und Freien Trägern im Schutzkonzept
• Beteiligung von Betroffenen als Erfolgsfaktor im Kinderschutz
Fachkräfte aus der Jugendhilfe, insbesondere aus den Arbeitsfeldern Erzieherische Hilfen,
SPFH und ASD
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 16 |
Teilnahmeentgelt: | 115,00 € |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Mike Lenkenhoff, Dipl.-Soz.Päd/Dipl.-Soz.Arb, M.A., FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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29. August 2019 | 10:00 - 17:00 Uhr |