Anders und dabei
Masterstudentin der FH Münster erhält für ein Verpflegungskonzept den Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft
Wie kann ein umfassendes Verpflegungskonzept für ein Unternehmen aussehen, das sich am Leitgedanken der Inklusion orientiert? Ina Kerkhoff hat in ihrer Bachelorarbeit ein solches Konzept entwickelt und dafür eine Auszeichnung erhalten. (Foto: FH Münster/Dzemila Muratovic)
Ina Kerkhoff (M.) von der FH Münster hat auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft (DGH) den Nachwuchsförderpreis für ihre Bachelorarbeit erhalten. (Foto: Beatrix Flatt)
Münster (27. September 2019). Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit, egal wie er aussieht, welche Sprache er spricht oder ob er eine Behinderung hat. So beschreibt die Aktion Mensch Inklusion, ein UN-Ziel, dem sich auch die deutsche Politik verpflichtet fühlt. Eine wichtige Aufgabe, findet auch Ina Kerkhoff. Für ihre Bachelorarbeit, die sich an der Leitidee der Inklusion orientiert, hat die Masterstudentin von der FH Münster den Nachwuchspreis der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft (DGH) auf einem Kongress in Berlin entgegengenommen.
Kerkhoff hatte in ihrer Oecotrophologie-Abschlussarbeit, betreut von Prof. Dr. Carola Strassner und Ute Krützmann, ein Verpflegungskonzept für die stationären Einrichtungen der Westfalenfleiß GmbH entwickelt. Das Unternehmen aus Münster bietet Menschen mit Behinderung Arbeitsmöglichkeiten und Wohnstätten mit Betreuung und Verpflegung. Die Jury betonte, wie relevant und aktuell Kerkhoffs Fragestellung für die Hauswirtschaft sei. Die Studentin habe sich mit einem Thema befasst, zu dem es bisher kaum Literatur gebe. „Ich freue mich sehr über die Anerkennung meiner Arbeit, besonders in der Hinsicht, dass das Thema wenig bearbeitet wird, aber dennoch bedeutsam ist“, sagt die Preisträgerin.
Als Grundlage nutzte Kerkhoff ein bereits bestehendes Verpflegungskonzept. „Die Herausforderung war, alle wesentlichen Aspekte zu berücksichtigen, dabei aber Teilhabe und Selbstbestimmung der Bewohner nicht aus dem Blick zu verlieren“, erklärt die Bachelorabsolventin, die nun im Master Nachhaltige Dienstleistungs- und Ernährungswirtschaft studiert. So widmet sich ein Abschnitt dem Einbezug der Bewohner in die Prozesse rund um Verpflegung. Dazu zählt beispielsweise, sie an der Zubereitung der Mahlzeiten zu beteiligen.
In dem umfassenden Konzept hatte die Studentin sich mit rechtlichen Fragen, Lebensmittelhygiene, Qualitätsmanagement und Ernährungsphysiologie auseinandergesetzt und dabei den vorgegebenen Kostenrahmen nicht aus den Augen verloren. Bei der Ernährungsphysiologie orientierte sie sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Für Menschen mit Spastiken oder bestimmen Stoffwechselerkrankungen beispielsweise seien besondere Anforderungen zu berücksichtigen.
Das Konzept kann der Westfalenfleiß GmbH als Unterstützung bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf dem Gebiet der Hauswirtschaft dienen. Die 3. Reformstufe des BTHG tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.