Die Studierenden bekommen einen Einblick in das private Baurecht, wobei der Schwerpunkt im Werkvertragsrecht liegt. Darüber hinaus lernen sie einen Bauvertrag zu entwerfen, mit rechtlichen Problemen im operativen Geschäft umzugehen und Ausschreibungsunterlagen aufzustellen. Im Einzelnen:

1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
1.1 Allgemeines zum Bürgerlichen Recht
1.2 Gesetzliche Grundlagen
1.2.1 Dienst- und Werkvertrag nach BGB
1.2.2 VOB 2016
1.2.3 Öffentliche Vergabe nach der VOF und VOL
1.2.4 Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB (früher: AGB-Gesetz)
2 VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN
2.1 Formfreiheit von Werkverträgen und von weiterführenden Rechtshandlungen
2.2 Vertragsabschluss durch Angebot und Annahme
2.3 Rangfolge von vertraglichen Regelungen bei Widersprüchen
2.4 Vereinbarung von Fristen
2.5 Vereinbarung einer Vertragsstrafe
2.6 Sicherung und Durchsetzung von Geldforderungen
3 AUSSCHREIBUNGS- RESP. VERDINGUNGSUNTERLAGEN
3.1 Allgemeines
3.2 Arten von Vertragsbedingungen
3.2.1 Allgemeine Vertragsbedingungen
3.2.2 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
3.2.3 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
3.2.4 Allgemein Technische Vertragsbedingungen (ATV)
3.2.5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
3.3 Leistungsbeschreibung
3.3.1 Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
3.3.2 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm


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