FortBILDUNG Bau III: Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Welche Änderungen kommen auf uns zu?
9. April 2019Seit November 2018 liegt der zweite Entwurf eines neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Es führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Auf Grundlage der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird im GEG erstmalig der Begriff „Niedrigstenergiegebäude“ definiert. Danach entspricht ein Niedrigstenergiegebäude den derzeitigen energetischen Anforderungen an zu errichtende Gebäude. Weitere Neuerungen beziehen sich u.a. auf Berechnungsregeln (z.B. DIN V 18599 und DIN 4108 Beiblatt 2), Festlegung von Primärenergiefaktoren, Berücksichtigung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien, Regelungen zum Energieausweis und Neudefinition der Energieeffizienzklassen.
Ingenieure und Architekten
Prof. Dr.-Ing. Martin Homann ist Professor für Bauphysik an der FH Münster, Architekt, staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz, Fachbuchautor.
Teilnahmeentgelt
225,- Euro zzgl. 19% MwSt. und für Alumni 200,- Euro zzgl. 19% MwSt. Im Teilnahmentgelt sind Getränke und Kaffeepausensnacks enthalten.
Anerkennung
Die Fortbildung ist durch die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer Bau NRW anerkannt.
Für die Energieeffizienz-Expertenliste (DENA) erhalten Sie 7/7/8 Punkte.
Rahmendaten der Veranstaltung | |
---|---|
Veranstalter: | TAFH Münster GmbH |
Veranstaltungsart: | Seminar |
Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 25 |
AnsprechpartnerIn
- Dr.-Ing. Martin Lenting
- Prof. Dr.-Ing. Martin Homann
- Fachhochschulzentrum (FHZ)
Corrensstraße 25
48149 Münster - Raum: k.A.
Termin(e), Uhrzeiten | |
---|---|
Seminar | |
9. April 2019 | 10:00 - 17:00 Uhr |