Langzeitverfügbarkeit - Zukunftsaufgabe der Hochschulen

Der langfristige Erhalt digitaler Informationsquellen - auch bezeichnet als Langzeitverfügbarkeit (LZV) oder digitale Bestandserhaltung - ist eine wichtige Zukunftsaufgabe der Hochschulen und der Hochschulbibliotheken.

Digitale Publikationen und Forschungsdaten bilden das kulturell-wissenschaftliche Erbe, dessen langfristige Verfügbarkeit die Voraussetzung für Kontinuität, Transparenz und Qualitätssicherung in den Wissenschaften ist.

Als zentrale wissenschaftliche Wirkungsstätten ist es unter anderem Aufgabe der Hochschulen, dieses digitale Erbe für ihre Zielgruppen zu bewahren.

Langzeitverfügbarkeit im Unterschied zu den Archivierungsaufgaben nach dem Landesarchivgesetz (ArchivG NRW)

Archivgesetz NRW

  • Das Archivgesetz ist ein Landesgesetz, das Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten von Verwaltungsunterlagen und ähnlichen in Verwaltungen entstehenden Materialien festlegt, die in den allermeisten Fällen nicht dem Urheberrecht unterliegen.
  • Nach bestimmten Fristen gehen die aufzubewahrenden Unterlagen in den Besitz des zuständigen Archivs über → es wird zu Archivgut nach ArchivG NRW.
  • Das Archiv entscheidet dann in der Folge eigenständig über die weitere Nutzung ihres Besitzes.
  • D. h. im Gegensatz zu Bibliotheken ist das erste Interesse nicht die Bereitstellung, sondern die Archivierung → angestrebter Erhaltung in der Entstehungsform (Identität), selbst wenn die einfache Lesbarkeit darunter leidet.

Langzeitverfügbarkeit

  • In Forschung und Lehre besteht ein besonderes Interesse an einer umfassenden Informationsversorgung, das in der Regel durch die Hochschulbibliotheken abgedeckt wird.
  • Mit der zunehmenden Menge an digital vorgehaltenem Wissen entsteht die Notwendigkeit, dieses über kommende technische Veränderungen verfügbar zu halten.
  • Dafür sind geeignete Maßnahmen notwendig, um die betreffenden Dateien auch noch lesbar zu halten, wenn z. B. Microsoft nicht mehr existiert. (Analogie zu Erhaltungmaßnahmen bei Säurefrass moderner Bücher)
  • D. h. unter dLZV (digitale Langzeitverfügbarkeit) wird keine archivarische Tätigkeit im eigentlichen Sinne verstanden, sondern die Umsetzung geeigneter konzeptioneller und technischer Maßnahmen zur Verfügbarhaltung des digitalen Wissens → Erhalt der intendierten Aussage (Authentizität), unabhängig von der Entstehungsform.

Fazit

Zusammenfassend ist der Vergleich von Archivierungspflichten nach dem Archivgesetz und der Langzeitverfügbarkeit nicht möglich, da sich beide Konzepte in folgenden Punkten unterscheiden:
  • Zielsetzung des zentralen Auftrags
  • nutzungs- und urheberrechtliche Belange
  • Erhalt bzw. Anpassung des jeweiligen digitalen Materials → begründet aus der jeweiligen Zielstellung

Langzeitverfügbarkeit an der FH Münster

Autorinnen und Autoren der FH Münster können ihre wissenschaftlichen Arbeiten in OPUS in elektronischer Form veröffentlichen. Die Publikationen werden als Volltexte im pdf-Format verfügbar gemacht und mit Hilfe von Metadaten erschlossen. Die Vergabe einer DOI und einer URN gewährleistet eine dauerhaft gültige Verlinkung.

Zum Zweck der Langzeitarchivierung erfolgt eine automatisierte Ablieferung der Publikationen an die Deutsche Nationalbibliothek.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken