Trinkwasserverordnung 2011

Umsetzung für Betreiber, Planung und Handwerk


27. Januar 2012
09:30 Uhr
Raum 250 Audimax

Stegerwaldstrasse 39
48565 Steinfurt

Bei der Ingenieurkammer Bau NRW und Architektenkammer NRW als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.



Thema: 

Mit der geänderten Trinkwasserverordnung ergeben sich seit dem 01.11.2011 für die Planung und Ausführung von Trinkwasser-Installationen neue Rahmenbedingungen, die es unbedingt zu beachten gilt. Für Anlagenbetreiber gelten ab diesem Datum ebenso erhöhte Anforderungen.

Erstmalig wird ein technischer Maßnahmenwert für den Parameter Legionellen in der Trinkwasserverordnung aufgenommen.

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit müssen einmal jährlich auf den Parameter Legionellen untersucht werden. Sollte der Parameter jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren eingehalten werden, kann eine Erleichterung auf bis zu drei Jahre beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.
Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die Anlage und die Betriebsweise nicht verändert wurde. Für diese Großanlagen besteht jetzt erstmals eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Bestehende Anlagen müssen dem Gesundheitsamt unverzüglich gemeldet werden.

Es wird nun eindeutig darauf hingewiesen, dass Apparate oder Nicht-Trinkwasser-Installationen, wenn diese mit einer Trinkwasser-Installation verbunden werden, durch eine Sicherungseinrichtung nach den anerkannten Regel der Technik (z. B. DIN EN 1717) abzutrennen sind.

Erstmalig nimmt die Trinkwasserverordnung nun eindeutigen Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik, wie sie durch eine Reihe von Richtlinien und Normen von DIN, DVGW und VDI aktuell gegeben sind.

In der Veranstaltung werden durch Experten neben den sich ergebenen Änderungen wichtige aktuelle Erkenntnisse vorgestellt. Besonders wird erläutert, wie die geänderte Trinkwasserverordnung künftig verstanden und umgesetzt werden soll.

Das Symposium richtet sich mit diesem Themenkatalog an ein breites Fachpublikum: an Planer, ausführende Firmen, technisches Personal von großen Liegenschaften, Krankenhäusern, Altenheimen, Bauämtern und Überwachungsbehörden, sowie an Architekten und Wohnungsbaugesellschaften.

 


 

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