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B.Eng. Jan Krotoszynski


Datum des Kolloquiums: 01. Juni 2010

Die Zahl der Biogasanlagen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies ist vor allem auf die Förderung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zurückzuführen. Seit dem 1.1.2009 gelten neue Vergütungen für Biogasanlagenbetreiber. Die Reduzierung von Formaldhyd spielt eine wichtige Rolle in der Novellierung des EEG.

Bei der Verbrennung von Biogas in Blockheizkraftwerken ensteht Formaldehyd, das als krebserregend gilt. Daher gilt es den Grenzwert nach der TA Luft (60 mg/m3) einzuhalten. Zusätzlich können Betreiber von Biogasanlagen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG) genehmigt worden sind, einen Bonus von 1 Cent/kWel erhalten. Hierzu gilt es die Anforderungen des EEG zu erfüllen und einen Grenzwert von kleiner 40 mg/m3 einzuhalten.

Durch den Einbau von Oxidationskatalysatoren lassen sich die Konzentrationen an Formaldehyd erheblich vermindern und somit Ansprüche auf eine Vergütung realisieren.

Die Oxidation des Abgases verringert desweiteren die Geruchsstoffkonzentration. Geruchsemissionsfaktoren werden bei einer Ausbreitungsberechnung benötigt um in Gutachten die Einwirkungen auf die Nachbarschaft zu simulieren.

 

Abb. 1: Probenahme am Katalysator
Abb. 1: Probenahme am Katalysator

Ziel der Arbeit war die Ermittlung von Geruchsemissionsfaktoren für das Abgas von Zündstrahlmotoren und Gas-Otto-Motoren, die mit Hilfe von Abgasbehandlungen geruchsrelevante Änderungen hervorbringen.

Ein weiteres Ziel war die Wirksamkeit der Katalysatoren auf die Reduzierung von Formaldehyd zu untersuchen.

Die Untersuchungen ergaben eine zuverlässliche Reduzierung der Formaldehydkonzentrationen, die deutlich unter dem Grenzwert des EEG waren. Neue und niedrigere Geruchsemissionsfaktoren für die beiden Motortypen konnten aufgrund der Ergebnisse gebildet werden. 

 

Abb. 2: Probenahmebehälter
Abb. 2: Probenahmebehälter
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