Ein Bestandteil der Gleichstellungspolitik von Mann und Frau ist die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Die FH Münster als öffentliche Bildungseinrichtung steht hier in einer besonderen Verantwortung, denn: wer nicht genannt wird, ist nicht gemeint, und wer nicht angesprochen wird, wird nicht erreicht. Eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden ist somit auch Sache aller Hochschulangehörigen.
Vorbildcharakter kommt insbesondere der Sprech- und Schreibweise von Beschäftigten zu. Hinweise, Anwendungsmöglichkeiten und Beispiele hierzu finden Sie in den gesetzlich geregelten Vorgaben des Ministeriums:
Empfehlungen zu geschlechtergerechter Sprache
Hier finden Sie eine Auswahl an Websiten und Handreichungen zur Verwendung gendergerechter Sprache: