IFRS - auch ein Thema für den Mittelstand?
Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen gem. der EU-Verordnung vom 19.07.2002 seit 2005 bzw. ab 2007 einen IFRS-Konzernabschluss offen legen. In Deutschland betrifft diese Pflicht weniger als 1.000 Unternehmen, die entweder Eigen- oder Fremdkapital am öffentlichen Kapitalmarkt handeln lassen. Bezogen auf die ca. 3 Mio. in der Regel mittelständischen Unternehmen in Deutschland ist die viel interessantere Frage indes, ob die Rechnungslegung nach IFRS auch ein Thema für den deutschen Mittelstand ist. Gemäß § 315a HGB haben die nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen seit 2005 die Wahl, statt eines HGB-Konzernabschlusses einen nach den Vorschriften des IASB aufgestellten Konzernabschluss mit befreiender Wirkung offen zu legen. Fraglich ist, ob und welche der nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen von dem Wahlrecht Gebrauch machen (werden) und eine Internationalisierung ihrer Rechnungslegung anstreben oder dies sogar bereits getan haben.
Die mögliche Vorteilhaftigkeit der IFRS-Anwendung für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, aber auch die damit verbundenen Nachteile, wurden im Schrifttum bereits ausführlich analysiert und diskutiert. Wie die Praxis respektive der Mittelstand selbst - allgemein und bezogen auf das eigene Unternehmen - die Vor- und Nachteile der IFRS-Anwendung beurteilt und welche Relevanz die internationale Rechnungslegung aktuell für die nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen hat, war Thema der Ende 2010/Anfang 2011 durchgeführten Befragung, deren Ergebnisse hier vorgestellt werden. Wenngleich die Entscheidung über die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften unternehmensindividuell unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren zu treffen ist, können die mit der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse insbesondere für die noch unentschlossenen Unternehmen doch eine wertvolle Entscheidungshilfe bieten. Die Studie wird nach den Jahren 2003/2004 sowie 2005/2006 nunmehr zum dritten Mal vorgenommen, so dass u.U. auch Änderungen im Meinungsbild festgestellt werden können.
Projektleitung
Prof. Dr. rer. pol. Isabel von Keitz
Fachbereich Wirtschaft
Corrensstraße 25
48149 Münster
Tel: +49 251 83-65656
vonkeitzfh-muensterde
Mitarbeitende
- Inge Stolle
- André Schwenecke
Projektzeitraum
Kooperationspartner
- KPMG Düsseldorf
Finanzierung
- Projektpartner