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HGB-Bilanzierungspraxis

Mit dem Erlass des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Mai 2009 wurden die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften bekanntermaßen umfassend reformiert. Zudem wurden zur Stärkung der Informationsfunktion des HGB-Abschlusses neue und ergänzte Angabepflichten erlassen. Die geänderten Bilanzierungs- und Berichterstattungsvorschriften waren in den Jahren vor und nach dem Erlass des BilMoG Thema zahlreicher Veröffentlichungen. Dabei standen i. d. R. Hintergrund, Sinnhaftigkeit und Auslegung der geänderten HGB-Vorschriften im Fokus. Nachdem in 2010 und 2011 die ersten BilMoG-Abschlüsse nach und nach veröffentlicht wurden, wurde im letzten Jahr in verschiedenen Studien die praktische Anwendung der (neuen) HGB-Vorschriften unter besonderer Beachtung der Übergangsregelungen gem. Art. 66 f. EGHGB analysiert.

Die vorliegende Studie stellt eine Ergänzung und Weiterentwicklung der bisherigen Studien dar. So soll mit der vorliegenden Studie ein besonderer Fokus auf die Angabepflichten gesetzt werden. Die im HGB vielfach recht abstrakten Regelungen zu den Anhangangaben stellen die Unternehmen und ihre Abschlussprüfer vor die Herausforderung, in welcher Art und Weise (Form, Detailierungsgrad etc.) insbesondere die neuen/ergänzten Angaben im Anhang zu machen sind. Ziel dieser Studie ist insofern die Analyse der praktischen Umsetzung der neuen bzw. geänderten Angabepflichten. Untersucht wurden hierfür die HGB-Jahresabschlüsse 2011 von 54 börsennotierten Unternehmen. Die gewonnenen Erkenntnisse über die bisherige Best Practice der Angabepflichten können den Unternehmen in den nächsten Jahren bei der Erstellung ihrer Abschlüsse behilflich sein. Auch wenn grds. das Stetigkeitsprinzip zu beachten ist, ist von einer "Feinjustierung" der HGB-Anwendung unter Berücksichtigung von gewissen Lern- und Erfahrungseffekten in den nächsten Jahren auszugehen. Mit der Studie soll dazu ein Beitrag geleistet werden, indem mögliche Unterschiede in der HGB-Berichterstattung herausgearbeitet werden und auf mögliche Problemfelder oder gar Anwendungsfehler hingewiesen wird. Die erhobene Best Practice der HGB-Angabepflichten stellt insofern eine Anwendungshilfe für die künftigen Jahresabschlüsse dar und liefert einen Beitrag zur "richtigen", einheitlichen und vergleichbaren HGB-Anwendung.

 

Projektleitung


Prof. Dr. rer. pol. Isabel von Keitz
Fachbereich Wirtschaft
Corrensstraße 25
48149 Münster
Tel: +49 251 83-65656

vonkeitzfh-muensterde

Mitarbeitende


  • André Schwenecke

Projektzeitraum


seit 01.01.2010
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