Quantitative und qualitative Analyse der von der DPR festgestellten Fehler bei der IFRS-Anwendung
Seit 2005 werden in Deutschland im Rahmen eines zweistufigen Enforcement-Verfahrens die veröffentlichten Abschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen zusätzlich im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung stichprobenartig geprüft. So prüfen die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) und/oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Stichproben oder bei besonderen Anlässen die veröffentlichten Abschlüsse der kapitalmarktorientierten Unternehmen, ob diese den relevanten Rechnungslegungsvorschriften (z. B. IFRS) entsprechen. Bis Ende 2009 wurden 508 DPR-Prüfungen abgeschlossen. Sofern die DPR und/oder BaFin Fehler festgestellt haben, wird eine Fehlerveröffentlichung i. S. des § 37q WpHG angeordnet. Bis Ende 2009 hat die DPR in 116 Fällen Fehler festgestellt, was einer durchschnittlichen Fehlerquote von 23% entspricht. Seit der ersten Fehlerveröffentlichung im Februar 2006 bis Ende 2009 wurden im elektronischen Bundesanzeiger 109 Fehlerbekanntmachungen veröffentlicht.
Unterstellt, dass in den wenigsten Fällen ein Unternehmen bewusst einen fehlerhaften Abschluss erstellt und veröffentlicht, liegt die Ursache für die hohe Fehlerquote von knapp 23% wohl primär im Zusammenspiel der Komplexität der Rechnungslegungsvorschriften und den zum Teil unzureichenden Kenntnissen der Bilanzersteller. Durch eine Analyse der bisher veröffentlichten Fehlermitteilungen sollen die besonders kritischen, schwierigen Regelungen ermittelt und verdeutlicht werden, und damit ein Beitrag zur Minderung künftiger Anwendungsfehler respektive der Präventivfunktion des Enforcements geliefert werden. Zwar veröffentlicht die DPR selbst im Rahmen ihres jährlichen Tätigkeitsberichts eine Auswertung der aufgedeckten Fehler. In den Tätigkeitsberichten der DPR werden die erkannten Fehler allerdings recht allgemein bzw. grob und zudem jeweils nur bezogen auf die im jeweiligen Jahr abgeschlossenen Prüfungen dargelegt. Im Rahmen Untersuchungen in 2007 + 2009 wurden anhand von > 100 Fehlerveröffentlichungen und der bemängelten Abschlüsse detaillierte Erkenntnisse über Anzahl und Art der Fehler sowie über den Zeitpunkt und Inhalt der Fehlerbekanntmachungen gewonnen werden.
Projektleitung
Prof. Dr. rer. pol. Isabel von Keitz
Fachbereich Wirtschaft
Corrensstraße 25
48149 Münster
Tel: +49 251 83-65656
vonkeitzfh-muensterde
Mitarbeitende
- Inge Stolle
Projektzeitraum
Kooperationspartner
- Rölfs WP Partner AG