Auf Grundlage des § 26 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW S. 547) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Maschinenbau in seinen Sitzungen am 03. November 2015 und 09. Februar 2016 folgende Fachbereichsordnung beschlossen:

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