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Feststellungsverfahren der konzeptionellen und gestalterischen Eignung Master Design

Kurzübersicht

AbschlussgradEignungsfeststellung
FachbereichDesign
StudienbeginnWintersemester
UnterrichtsspracheDeutsch
BesonderheitenDas erfolgreiche Bestehen des Feststellungsverfahrens ist Voraussetzung für die Einschreibung zum Studium am Fachbereich Design.

Voraussetzungen und Anmeldung

Zugangsvoraussetzungen

Für die Anmeldung zum Feststellungsverfahren müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein. Die  Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums finden Sie nachfolgend.

Anmeldung zur EignungsprüfungDie Anmeldefrist endet am 15.03.2025. Da das Feststellungsverfahren im Sommersemester stattfindet, erscheint im Bewerbungsportal, dass die Anmeldung zum Sommersemester erfolgt. Nach Bestehen des Feststellungsverfahrens müssen Sie sich zum Wintersemester für den Studiengang im Bewerbungsportal einschreiben.

Ausführliche Informationen zur Eignungsprüfung

Das Feststellungsverfahren dient dazu, die besondere konzeptionelle und gestalterische Eignung der Studienbewerber*innen festzustellen. Denn nur die studiengangbezogene Eignung kann die Basis für ein erfolgreiches Studium mit qualifiziertem Abschluss sein.

Wann und wie melde ich mich zum Feststellungsverfahren an?

Die Anmeldung zum Feststellungsverfahren erfolgt online. Unser Bewerberportal (myFH) ist dafür vom 20. Januar bis zum 15. März geöffnet.

Über die Schaltfläche „Direkt anmelden“ oben auf der Seite gelangen Sie innerhalb der Anmeldezeiträume direkt zur Registrierung für das Bewerberportal und anschließend zur Anmeldung.

Nach dem Ende der Anmeldephase erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Einladung zum Upload Ihres Portfolios im PDF-Format, sowie der weiteren erforderlichen Bewerbungsunterlagen.

Wann und wo muss ich mein Portfolio einreichen?

Voraussichtlich Mitte/Ende März 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Portfolio sowie die weiteren erforderlichen Bewerbungsunterlagen über einen für Sie freigeschalteten Uploadbereich im myFH-Portal hochzuladen. Der genaue Zeitraum wird noch bekanntgegeben.

Wie muss mein Portfolio aussehen?

Das Portfolio sollte aussagekräftige Arbeitsproben umfassen, die Präsentation der Arbeiten sollte möglichst im Querformat als PDF-Datei angelegt sein (16:9) und wie folgt benannt werden:
„Nachname_Vorname_Portfolio.pdf“.

Filmische Mittel bitte in Videoformaten wie mpg, m4v, mov abspeichern und auf Funktion prüfen. Auch diese Dateien bitte im Titel mit Ihrem Nach- und Vornamen versehen.

Das Datenvolumen ist auf 500 MB pro Datei begrenzt.

Welche weiteren Unterlagen sind erforderlich?

  • Ein Anschreiben mit Darlegung Ihrer Motivation, den Master "Design" an der MSD zu studieren (max. eine DIN-A4-Seite).
  • Ein Empfehlungsschreiben (max. eine halbe DIN-A4-Seite) eines Professors/einer Professorin, in dem er/sie darlegt, warum Sie für ein Masterstudium an der MSD geeignet sind.
  • Ihr Hochschulzeugnis bzw. ein aktueller Notenspiegel mit allen Bachelor(vor)noten, der die Bildung einer Durchschnittsnote ermöglicht, ggf. ein Nachweis über die Anmeldung der Abschlussarbeit
  • Ein tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. Tätigkeitsnachweise
  • Zum Nachweis der noch zu leistenden 30 CP zur Überbrückung eines 6-semestrigen B.A. zum 3-semestrigen M.A. ergänzen Sie bitte einen Vorschlag des von Ihnen gewählten Szenarios zur Überbrückung (siehe nachfolgender Link).

Bitte bündeln Sie Ihre Dateien jeweils im PDF-Format und benennen Sie diese mit Ihrem Vor- und Nachnamen sowie mit der entsprechenden Bezeichnung.

Wann erfahre ich das Ergebnis des Feststellungsverfahrens?

Anfang Mai erhalten Sie eine Nachricht, ob Sie das Feststellungsverfahren bestanden haben und mit dem Bescheid über die festgestellte konzeptionelle und gestalterische Eignung gemäß der Anforderungen die Einschreibung beantragen können.

Wie lange ist das Ergebnis des Feststellungsverfahrens gültig?

Der Nachweis über ein bestandenes Feststellungsverfahren gilt für den jeweils folgenden Bewerbungszeitraum.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme des Masterstudiums "Design" erfüllen?

  • Der erfolgreiche Abschluss des Bachelor- oder Diplomstudiums in einer Design-Disziplin mit 210 LP und einem ECTS Grade A oder B, hilfsweise mindestens mit der absoluten Note 2,0.
    Achtung: Bei nur 180 LP bzw. einem 6-semestrigen Bachelor bieten wir verschiedene Möglichkeiten zur nachträglichen Anerkennung der fehlenden Leistungspunkte an. Die zur Auswahl stehenden Szenarien finden Sie in den nachfolgenden Links.
  • Die erfolgreiche Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen konzeptionellen und gestalterischen Eignung für den Masterstudiengang Design.
  • Der Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache (Test DaF4 o. DSH2-Prüfung, gilt nur für Studierende aus dem Ausland)





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