Mit dem am 05. März beschlossenen Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge gibt die Bundesregierung Kommunen die Möglichkeit, Elektrofahrzeugen Privilegien gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einzuräumen. Nun ist es möglich, kostenlose Parkplätze zu reservieren und Busspuren für den umweltfreundlichen Verkehr freizugeben. Das neue Gesetz betrifft jedoch nicht nur reine Elektrofahrzeuge, sondern ebenso PlugIn-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Von der Opposition und Umweltverbänden wird das Gesetz als nicht ausreichend und Symbolpolitik kritisiert. Nur Marktanreize wie Kaufprämien könnten die Nachfrage verstärken. Zudem würden Hybridmodelle wie z.B. der Porsche Cayenne von den Privilegien profitieren, ein sparsamer Kleinwagen mit Verbrennungsmotor jedoch nicht.

Das Gesetz ist am 12.06.2015 in Kraft getreten. Der Gesetzestext sowie eine ausführliche Begründung finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.



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