Einführung ins Sozialrecht I: Kranken- und Pflegehilfe, Betreuung und Sterbehilfe
4. September 2017 - 5. September 2017Das (überwiegend) im SGB (Sozialgesetzbuch) geregelte Sozialrecht stellt in ganz entscheidendem Maß den rechtlichen Rahmen und die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit in gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern dar, wie sie in der Bundesrepublik gegenüber den verschiedensten Zielgruppen geleistet wird. Deshalb gehören Kenntnisse der Grundzüge des Sozialrechts (nebst angrenzender Rechtsgebiete) zu den wichtigen Voraussetzungen einer Professionalität in dieser Arbeit.
Ziel der Weiterbildung ist es, die Teilnehmenden mit den Grundzügen des Rechts der Krankenhilfe einschließlich Rehabilitation und Teilhabe, des Rechts der Pflegehilfe, der rechtlichen Betreuung und schließlich der palliativmedizinischen Betreuung und sonstiger Sterbehilfe vertraut zu machen, und zwar insbesondere mit Blick auf die gesundheitsund sozialberufliche Arbeit mit Senioren/-innen.
• Leistungen der Krankenhilfe einschließlich Rehabilitation und Teilhabe (SGB V und XII)
• Leistungen der Pflegehilfe (SGB XI und XII)
• Voraussetzungen und Durchführung einer rechtlichen Betreuung (BGB)
• Voraussetzungen und Durchführung einer Sterbehilfe (einschließlich palliativmedizinischer Betreuung, SGB V, StGB)
Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern, Teilnehmende des Zertifikatskurses „Case Management“
Rahmendaten der Veranstaltung | |
---|---|
Veranstaltungsart: | berufsbegleitende Weiterbildung |
Veranstaltungs-Nr.: | 17-009 |
Unterrichtsstunden: | 16 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 235,00 € (Ermäßigung möglich) |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Prof. Dr. Andreas Siemes, Jurist, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Robert-Koch-Straße 30
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
---|---|
4. September 2017 | 10:00 - 17:00 Uhr |
5. September 2017 | 09:00 - 16:00 Uhr |