Foto: Sven Helle

Um sich für den Master-Studiengang an der MSA zu bewerben, sind folgende Voraussetzungen vorzuweisen:

1. Hochschulzugangsberechtigung

2. Abgeschlossenes Architekturstudium (B.A. / Diplom)

3. Praktikum

4. Aufnahmegespräch | Eignungsprüfung

Voraussetzungen für Hochschulwechsler:innen sowie internationale Studierende siehe unten.

1. Hochschulzugangsberechtigung

Diese besteht in der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife oder einer vergleichbaren Qualifikation. Diese weisen Bewerber/-innen grundsätzlich durch ein Schulzeugnis nach, das die Hochschulreife oder eine vergleichbare Qualifikation bescheinigt.

Sonderregelungen gelten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (ohne Fachhochschulreife).

2. Abgeschlossenes Architekturstudium

Für die Aufnahme zum Masterstudium an der MSA muss der Bewerber/in ein abgeschlossenes Architekturstudium (B.A. / Diplom) mit einer Gesamtnote von "gut" einer deutschen Hochschule vorweisen.

Bei Bewerber/innen mit internationalem Bachelor-Abschluss muss dieser vorerst geprüft werden. Hierfür wenden Sie sich vor Ende der Anmeldefrist zur Eignungsprüfung an das Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten. Die bisherige Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass in der Regel kein direkter Einstieg in den Master an der MSA möglich ist.

3. Praktikum

Weitere Einschreibungsvoraussetzung ist der Nachweis einer einschlägigen praktischen Tätigkeit von mindestens 12 Wochen, die die Studentin oder den Studenten an die berufliche Tätigkeit von Architektinnen und Architekten durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische ingenieurmäßige Mitarbeit in Architekturbüros oder anderen Einrichtungen der Berufspraxis heranführt. Eine entsprechende Praxisphase von mindestens gleicher Dauer im Studium zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss wird anerkannt. Der Nachweis über die Tätigkeit ist einzureichen beim Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der MSA und muss spätestens bis zur Anmeldung der Masterthesis vorliegen.

4. Eignungsprüfung

Mappe

Zu dem Aufnahmegespräch hat jede:r Bewerber:in eine Mappe mit mindestens jeweils 2 Projekten aus dem Bereich Entwerfen und dem Bereich Konstruktion des Bachelorstudiums, ggf. auch die Bachelorarbeit mitzubringen. Damit alles gut erkennbar ist, halten Sie bitte die Mindestgröße von DIN A2 ein.

Aufnahmegespräch

Für die Zulassung zum Masterstudium an der MSA muss jeder/jede Bewerber:in den Nachweis über das Bestehen des Aufnahmegesprächs erbringen.

Das Aufnahmegespräch findet zwischen Ihnen und einer Kommission, bestehend aus zwei Professoren und zwei Masterstudierenden statt. Diskussionsgrundlage bilden natürlich Ihre mitgebrachten Projekte, ebenso aber Ihre Erfahrungen abseits der Hochschule. In dem Gespräch möchte die Kommission prüfen, ob die besondere studiengangbezogene Vorbildung ein erfolgreiches Masterstudium an der MSA erwarten lässt.

Das Gespräch dauert ca. 30 - 45 Minuten. Sie werden danach kurz herausgebeten, damit sich die Kommission beraten kann. Direkt im Anschluss teilt Ihnen dann die Kommission das Ergebnis mündlich und schriftlich mit. Ihre mitgebrachten Arbeiten erhalten Sie ebenfalls zurück.

Das bestandene Aufnahmegespräch hat drei Einschreibezeiten Gültigkeit. Sollten Sie nicht im gleichen Jahr mit dem Studium beginnen wollen, können Sie sich ein oder sogar zwei Jahre später mit diesem Bescheid bei uns einschreiben, sofern die anderen Zugangskriterien erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass ein regulärer Studienbeginn immer nur zum Wintersemester möglich ist.



Hochschulwechsler:innen

Weitere Informationen finden Sie hier


Internationale Studierende

Studierende, die ihren Bachelorabschluss im Ausland erworben haben, nehmen bitte Kontakt zum Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten auf.

Auswärtige Bachelorabschlüsse müssen vorab auf Gleichwertigkeit mit den Inhalten des Bachelorstudium an der MSA geprüft werden. Sollte die Gleichwertigkeit nicht gegeben sein, ist eine Aufnahme des Masterstudiums nicht möglich.

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