- Prüfungsordnung
- Anmeldung zu den Prüfungen
- Stegreife
- Rücktritt von Prüfungen
- Fehlen / Krankheitsfall im Semester
- Fehlen / Krankheitsfall bei einer Prüfung
- Termine
- Vorlesungszeiten
- Kurswahlen / Projektwahlen
- Wahlpflichtfächer
- Räume
- Schlüssel
- Semesterticket
- Urlaubssemester
- BA - Abschlusselement
- Masterstudium
- Masterthesis
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung enthält die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Studium.
Unter anderem behandelt sie Themen wie Anzahl und Fristen der Prüfungsversuche, Fristen für Widersprüche, Prüfungsformen, Zulassungsbedingungen zum Abschlussmodul.
Man unterscheidet den "Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster" (die sogenannte AT PO) und die "Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung". Letztere liegen sowohl für den Bachelorstudiengang als auch für den Masterstudiengang Architektur vor (BB BA und BB MA).
Bei kleineren Änderungen innerhalb der Prüfungsordnung wird eine "Ordnung zur Änderung" veröffentlicht.
Alle Prüfungsordnungen und die Ordnungen zu Änderungen finden sich unter den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster.
Anmeldung zu den Prüfungen
Grundsätzlich gibt es im Studium der Architektur an der Fachhochschule Münster zwei unterschiedliche Arten der Bewertung einer Studienleistung: die Modulprüfung (MP; Bewertung der Prüfungsleistung mit einer Note) und der Leistungsnachweis (LN; Bewertung der Leistung mit "bestanden" oder "nicht bestanden").
Außerdem gibt es noch sogenannte Teilprüfungen: hierbei müssen beide Teilprüfungen - ob auf Note (MP) oder auf Bestehen (LN) - bestanden werden, um das gesamte Modulfach zu bestehen.
Für die Modulprüfung ist eine verbindliche Anmeldung notwendig. Die Anmeldezeiten entnehmen Sie bitte dem Terminkalender der MSA.
Die Bestimmungen zur Wiederholung von Modulprüfungen finden Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/2015 begonnen haben, in der AT PO § 10. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/2015 Ihr Studium an der MSA aufgenommen haben, gelten andere Regelungen, die den BB BA (Besondere Bestimmungen für den Bachelor Studiengang Architektur) zu entnehmen sind.
Für einen Leistungsnachweis ist keine Anmeldung notwendig, er kann unbegrenzt wiederholt werden. Dementsprechend müssen Sie sich von einer Prüfung auf Leistungsnachweis auch nicht abmelden. Dennoch bieten wir eine Anmeldung - und dementsprechend eine Abmeldung - dazu im Online-Portal (LSF) an. Das erleichtert Ihnen den Überblick über die Prüfungen, die Sie schreiben wollen und uns abzuschätzen, wie viele Personen an der Prüfung teilnehmen werden.
Welche Kurse mit einer Note oder einem "Bestanden" abgeschlossen werden, entnehmen Sie der Studienstruktur im Anhang der Prüfungsordnung oder der Internetseite der MSA.
Stegreife
Rücktritt von Prüfungen
Sie haben bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin die Möglichkeit, von der Prüfung im LSF zurückzutreten. In diesem Fall bleiben alle Prüfungsversuche erhalten. Es gibt keine automatische Anmeldung für den nächsten Prüfungstermin. Sie müssen sich immer wieder neu anmelden.
Fehlen / Krankheitsfall im Semester
Fehlen / Krankheitsfall bei einer Prüfung
Termine
Vorlesungszeiten
Kurswahlen / Projektwahlen
In jedem Semester - in der Regel in der Woche vor Vorlesungsbeginn - können und sollen alle Studierenden ihre Kurse wählen, in denen es Wahlmöglichkeiten gibt.
Auf der Startseite der MSA findet sich zu dieser Zeit der entsprechende Link. Zuvor kann man sich mit Hilfe des Vorlesungsverzeichnisses über das Kursangebot informieren. Zusätzlich werden viele Kurse von den Lehrenden selbst bei den Projektvorstellungen inhaltlich vorgestellt.
Sollten Sie mit den Ihnen zugelosten Kursen nicht zufrieden sein oder sich Ihre Kurse überschneiden, müssen Sie sich selbst darum kümmern, einen Platz in einem anderen Kurs zu bekommen. In welchen Kursen noch Plätze frei sind, können Sie den Ergebnissen der Kurswahlen entnehmen (online oder im Aushang vor dem Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten).
Über einen Kurswechsel müssen Sie das Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten nicht informieren.
Wahlpflichtfächer
Im Bachelor - Studium gibt es fünf sogenannte Wahlpflichtfächer:
ba.m3.2 Technische Gebäudeausrüstung I
ba.m3.6 Technische Gebäudeausrüstung II
ba.m4.4 Materialtechnologie
ba.m5.2 Architekturgeschichte
ba.m5.5 Gebäudeanalyse
Drei dieser Fächer müssen mit Note, zwei mit Bestehen abgeschlossen werden. Jeder Studierende entscheidet selbst darüber, in welchen dieser fünf Fächer er oder sie eine Note haben möchte. Entsprechend der Entscheidung meldet man sich für MP = Modulprüfung oder für LN = Leistungsnachweis an. Es ist möglich, insgesamt vier der fünf Wahlpflichtfächer auf Note zu schreiben. Die besten drei Noten werden dann gewertet, die vierte Note wird automatisch in einen Leistungsnachweis umgewandelt. Es ist nicht möglich, alle Wahlpflichtfächer auf Note zu schreiben. Die fünfte Note wird automatisch in einen Leistungsnachweis umgewandelt.
Räume
Schlüssel
Einen Schlüssel für die Gebäude und die Dachböden können sich Studierende mit der aktuellen Studienbescheinigung direkt beim Hausmeister abholen.
Semesterticket
Urlaubssemester
Während eines Urlaubsemester können in der Regel keine Prüfungsleistungen absolviert werden. Alles Weitere siehe "Urlaubssemester" unter Studium von A - Z.
BA - Abschlusselement
siehe auch §13, § 14, § 15 BA PO
Das Bachelor - Abschlussmodul setzt sich zusammen aus der Vertiefung und der Bachelor - Arbeit.
Zulassung zum Abschlusselement:
Das Abschlussmodul kann nur dann begonnen werden, wenn folgendes vorliegt:
- Leistungen im Umfang von mindestens 140 Credit Points
- alle Prüfungspflichtleistungen der ersten 4 Semester
- (Design Basics 1. - 3. Semester, Entwerfen 4. Semester, Baukonstruktion 1. - 4. Semester, Tragkonstruktion 1. - 2. Semester, Tragkonstruktion 3. Semester)
- mindestens 2 von den 5 Wahlpflichtfächern, davon eines mind. auf Note und eines auf Bestehen (TGA I, TGA II, Materialtechnologie, Architekturgeschichte, Gebäudeanalyse);
- man an der FH Münster im Bachelor - Studiengang Architektur seit mindestens 2 Semestern eingeschrieben oder als Zweithörer/in zugelassen ist
Vertiefung:
Die Vertiefung beginnt in der ersten Vorlesungswoche und endet spätestens am Starttermin der Bachelor - Arbeit.
Jedes Semester werden diverse Vertiefungsthemen aus verschiedenen Modulbereichen angeboten. Möchte man dieses Angebot wahrnehmen, wählt man die Vertiefung wie gewohnt online bei den Projektwahlen. In der Regel bekommt jeder Studierende den Erstwunsch.
Es gibt die Möglichkeit, sich mit einem eigenen Vertiefungsthema von einem/r Professor/in betreuen zu lassen.
In diesem Fall reicht man bis zum im Terminkalender angegebenen Termin das ausgefüllte Formular "Anmeldung zur Vertiefung" (zu finden im Downloadbereich) im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten ein: per Mail oder ausgedruckt. Die Vertiefung wird in seminaristischer Form betreut.
Bachelor - Arbeit:
Die Bachelor - Arbeit folgt in direktem Anschluss an die Vertiefung und baut auf dieser inhaltlich auf. Im Gegensatz zur Vertiefung ist die Bachelor - Arbeit weitgehend unbetreut. Dementsprechend ist die Betreuung durch den/die Prüfer/in auf wenige Termine begrenzt. Ort und Zeit der Termine sind mit dem/der Betreuer/in abzusprechen.
Eine Gruppenarbeit ist nicht möglich.
Zur Bachelor - Arbeit müssen Sie sich separat anmelden. Die entsprechenden Anmeldebögen liegen draußen vor dem Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten aus.
Zwei Wochen nach dem Anmeldetermin muss das ausformulierte Thema in zweifacher Ausführung durch den/die betreuende/n Professor/in im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten samt Unterschrift des/der Professors/in eingereicht werden. Der Titel ist als Arbeitstitel anzusehen und muss erst bis zum Druck des Buches feststehen.
Start der Bachelor - Arbeit:
Der Starttermin der Bachelor - Arbeit wird für jedes Semester neu festgelegt und ist dem Kalender der MSA zu entnehmen. Die Anwesenheit zu diesem Termin ist verpflichtend.
Abgabe der Bachelor - Arbeit:
Die Bachelor - Arbeit ist fristgerecht abzugeben. Wird die Bachelor - Arbeit mitsamt der einzureichenden CDs zu spät eingereicht, wird diese mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet.
Verlängerung:
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit das Bachelor - Arbeit muss schriftlich beantragt werden. Das entsprechende Formular findet sich im Downloadbereich und liegt vor dem Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten aus. Es ist maximal eine Verlängerung von insgesamt 14 Tagen möglich. Verlängerungsgründe:
Eine Verlängerung aufgrund von Krankheitsgründen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und dem Antrag auf Verlängerung hinzuzufügen. Das ärztliche Attest ist innerhalb von drei Werktagen einzureichen.
Eine Verlängerung kann auch beantragt werden, wenn etwa angeforderte Planunterlagen ohne Ihr eigenes Verschulden zu spät eintreffen. Eine Zeit von 2 - 3 Wochen sollte jedoch dafür einkalkuliert werden.
Bitte fügen Sie in so einem Fall dem Antrag auf Verlängerung eine detaillierte Auflistung und ausgedruckten Email - Verkehr bei, wann und wie Sie versucht haben, die Planunterlagen oder ähnliches zu bekommen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über diesen Antrag.
Rücktritt von der Bachelor - Arbeit:
Ab dem Starttermin der Bachelor - Arbeit kann man innerhalb von 2 Wochen davon zurücktreten. Hierzu reicht man einen Rücktritt ein, wie man es auch sonst bei anderen Prüfungen vornimmt. Die Prüfungsversuche bleiben dabei unangetastet. Sollte man nach diesen zwei Wochen die Bachelor - Arbeit nicht beenden, so wird diese mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet.
Wiederholung des Abschlussmoduls:
Das Abschlussmodul kann einmal, und nur im Ganzen wiederholt werden. Sollte die Bachelor - Arbeit mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet werden, muss innerhalb eines Jahres im nächsten Anlauf auch eine neue Vertiefung bearbeitet werden.
Abschlusskolloquium:
Das Kolloquium zum Abschlussmodul kann erst dann stattfinden, wenn alle Studienleistungen erbracht wurden. Nach Abgabe der Bachelor - Arbeit hat der Studierende maximal ein Kalenderjahr Zeit, alle fehlenden Leistungen zu erbringen und das Kolloquium abzuhalten. Nach dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf die Prüfung. Die Leistung wird mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet.
Findet das Kolloquium im neuen Semester statt, muss man sich regulär für das nächste Semester zurückmelden. Beispiel: schreibt man im Sommersemester seine Bachelor - Arbeit, das Kolloquium findet aber im September statt, so muss man sich regulär zurückmelden, da mit dem 1. September das Wintersemester beginnt.
Masterstudium
Das Masterstudium ist ein eigenständiger Studiengang für den man sich auch als Bachelor - Absolvent der MSA neu bewerben muss.
Kurse des Masterstudiums können NICHT besucht werden, wenn man für das Studium noch nicht eingeschrieben ist.
Masterthesis
Start der Masterthesis
siehe auch MA PO § 13, § 14, § 15 und die Ordnung zur Änderung
Der Starttermin der Master - Thesis wird für jedes Semester neu festgelegt und ist dem Kalender der MSA zu entnehmen. Die Anwesenheit zu diesem Termin ist verpflichtend.
Zulassung zur Master - Thesis
Zur Master - Thesis zugelassen ist nur, wer:
- alle Leistungen des Master - Studiums (bis auf das Thesis - Seminar und die Thesis) erbracht hat
- das Praktikum gemäß § 12, Abs. 4 abgeleistet hat
- mindestens seit einem Semester an der Fachhochschule Münster im Masterstudiengang Architektur eingeschrieben oder als Zweithörer/in zugelassen ist
Anmeldung:
Zur Master - Thesis muss man sich separat anmelden. Die entsprechenden Anmeldebögen liegen draußen vor dem Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten aus.
Zwei Wochen nach dem Anmeldetermin muss das ausformulierte Thema in zweifacher Ausführung durch den/die betreuende/n Professor/in im Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten samt Unterschrift des/der Professors/in eingereicht werden.
Der Titel ist als Arbeitstitel anzusehen und muss erst bis zum Druck des Buches feststehen.
Thema der Master - Thesis:
Das Thema der Master - Thesis ist frei wählbar ebenso wie der/die Professor/in, der/ die die Thesis bereut. Die Studierenden haben sich um beides selbst zu kümmern.
Die Master - Thesis kann alleine oder in einer Gruppenarbeit von maximal 2 Personen bearbeitet werden.
Es handelt sich bei der Master - Thesis um eine selbständige Arbeit. Dementsprechend ist die Betreuung durch den/die Prüfer/in auf wenige Termine begrenzt. Ort und Zeit der Termine sind mit dem/der Betreuer/in abzusprechen.
Verlängerung:
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit das Master - Thesis muss schriftlich beantragt werden. Das entsprechende Formular findet sich im Downloadbereich und liegt vor dem Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten aus.
Es ist maximal eine Verlängerung von insgesamt 28 Tagen möglich.
Verlängerungsgründe:
Eine Verlängerung aufgrund von Krankheitsgründen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und dem Antrag auf Verlängerung hinzuzufügen. Das ärztliche Attest ist innerhalb von drei Werktagen einzureichen.
Eine Verlängerung kann auch beantragt werden, wenn etwa angeforderte Planunterlagen ohne Ihr eigenes Verschulden zu spät eintreffen. Eine Zeit von 2 - 3 Wochen sollte jedoch dafür einkalkuliert werden.
Bitte fügen Sie in so einem Fall dem Antrag auf Verlängerung eine detaillierte Auflistung und ausgedruckten Email - Verkehr bei, wann und wie Sie versucht haben, die Planunterlagen oder ähnliches zu bekommen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über diesen Antrag.
Rücktritt von der Master - Thesis:
Ab dem Starttermin der Master - Thesis kann man innerhalb von 4 Wochen davon zurücktreten. Hierzu reicht man einen Rücktritt ein, wie man es auch sonst bei anderen Prüfungen vornimmt. Die Prüfungsversuche bleiben dabei unangetastet.Sollte man nach dieser 4 - Wochen - Frist die Master - Thesis abbrechen wollen, so wird diese mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet.
Wiederholung der Master - Thesis:
Die Master - Thesis kann einmal wiederholt werden, die Anmeldung dazu muss in den nächsten beiden Semestern erfolgen.
Abgabe der Master - Thesis:
Die Master - Thesis ist fristgerecht abzugeben. Wird die Thesis mitsamt der CDs zu spät eingereicht, wird diese mit "5,0 - nicht bestanden" bewertet.
Stand: 20.02.2017