Handlungsgrundlagen

Das Büro der zentralen Gleichstellungsbeauftragten arbeitet im Einklang mit dem Gesetzesauftrag zur Verwirklichung des Grundrechtes auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Hochschule wirkt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben selbstverständlich darauf hin, dieses Ziel zugunsten von Frauen an der FH Münster umzusetzen. Folgende Gesetze und Ordnungen bilden die Grundlage für die Gleichstellungsarbeit an unserer Hochschule:

Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen nach Hochschulgesetz (HG § 24)

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen haben somit die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirken auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags der Hochschule hin. Insbesondere wirken sie auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung, bei Personal- und Strukturmaßnahmen und bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe hin. Sie können hierzu an den Sitzungen der Hochschulwahlversammlung, des Senats, des Hochschulrats, des Präsidiums, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen.

Unter anderem gehören dazu folgende Aufgabengebiete:

  • Teilnahme an Personal-Auswahlverfahren, Vorstellungsgesprächen und Berufungen
  • Beratende Mitgliedschaft in den Gremien der FH Münster
  • Beratung und Unterstützung der Hochschulangehörigen in Fragen der Gleichstellung

Weiterhin geben wir in Beratungsgesprächen und Informationsveranstaltungen gerne Hilfestellung und bieten Informationen zu folgenden Themengebieten:

  •  Chancengleichheit von Frauen und Männern
  •  Familienfreundlichkeit für Studierende und Beschäftigte
  •  Sexualisierte Belästigung und Gewalt
  •  Diskriminierung / Mobbing von Frauen
  •  Karriereentwicklung / Weiterbildung
  •  Aufwertung von Frauentätigkeit
  •  Frauen in technischen Studiengängen
  •  Promotionsstipendien und weitere Unterstützungsangebote für Studentinnen

Die Präsentationen zu Gleichstellung an der FH Münster und Gleichstellung und Familienfreundlichkeit an der FH Münster stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung

 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Iklime Düx M. A.
i.duexfh-muensterde

Stellvertreterin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Vera Frey
vera.freyfh-muensterde
Studentische Stellvertreterin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Theresa Gesmann
studi.gbafh-muensterde

Maßnahmenkatalog zur Gleichstellung an der FH Münster

Die vielfältigen Angebote der zentralen Gleichstellungsbauftragten zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit an der FH Münster und zur Vereinbarkeit von Arbeit, Studium und Familie finden Sie in den Datenbanken Gleichstellungsbprojekte an Hochschulen in NRW und Kinderbetreuung an Hochschulen in NRW.

Die Gleichstellungspläne der Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Service-Einrichtungen der FH Münster finden Sie im internen Bereich des Dezernats Personal (Anmeldung erforderlich) unter:

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