Informationen zur Fachpraktischen Tätigkeit

Die Fachpraktische Tätigkeit in einem Umfang von insgesamt 52 Wochen ermöglicht Ihnen einen tieferen Einblick in betriebliche Arbeitsabläufe in Ihrer beruflichen Fachrichtung. Sie dient dem Ziel, die künftigen Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs mit der Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler vertraut zu machen, auf die der Unterricht des Berufskollegs vorbereiten soll. 

Die Fachpraktische Tätigkeit soll mit den einschlägigen Arbeitstechniken, Arbeitsabläufen und mit Fragen der Betriebsorganisation vertraut machen. Der Schwerpunkt liegt nicht in der Aneignung spezieller Arbeitstechniken, sondern im Kennenlernen von Arbeitsprozessen und des jeweiligen betrieblichen/sozialen Umfelds. Daher sollten vornehmlich Praktikumsorte/-stellen gewählt werden, in denen ausgebildet wird, um (neben der allgemeinen betrieblichen Praxis) Einblicke in die Ausbildungspraxis zu erhalten.

Der Nachweis der Fachpraktischen Tätigkeit ist neben den erforderlichen Hochschulabschlüssen Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst (§1 Abs.1 S.4 und §5 Abs.6 LZV).

 

Geeignete Praktikumsorte finden

Die Fachpraktische Tätigkeit muss hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausrichtung der gewählten beruflichen Fachrichtung entsprechen und wird in geeigneten Betrieben, Behörden, sozialen Einrichtungen oder sonstigen Institutionen abgeleistet.

Beispielshafte Tätigkeitsbereiche bzw. Betriebe für die Durchführung der Fachpraktischen Tätigkeit sowie anerkennungsfähige Ausbildungsberufe sind fachrichtungsspezifisch in folgender Tabelle zusammengefasst:

 

Anerkennungen von beruflichen Tätigkeiten

Einschlägige berufliche Tätigkeiten oder abgeschlossene Berufsausbildungen können auf Antrag als Fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden.

Näheres regelt die Ordnung zur Fachpraktischen Tätigkeit.

Bitte prüfen Sie anhand der Vorgaben der Ordnung zunächst eigenständig, ob die Anerkennung für Sie in Frage kommen könnte.

Die Anerkennung von beruflichen Tätigkeiten für die Fachpraktische Tätigkeit erfolgt nach Antrag durch die Prüfungsämter der Fächer (der jeweiligen beruflichen Fachrichtung).

 

Verfahrensweisen: In 4 Schritten zur Anerkennung


1.) Informationen einholen und Anerkennung prüfen:

-> Informieren Sie sich zunächst mittels der Ordnung! 

 

2.) Berufliche Tätigkeit nachweisen:

-> Z.B. durch ein Arbeits-/Praktikumszeugnis oder ein Ausbildungszeugnis (in Kopie)


    3.) Anerkennung beantragen:

    -> Antrag mit allen Nachweisen im Prüfungsamt des Fachs (der jeweiligen beruflichen Fachrichtung) einreichen 

        -> Antragsformular zur Anerkennung der Fachpraktischen Tätigkeit nutzen (siehe Download-Bereich unten).

           

          4.) Anerkennungsbescheinigung erhalten:
           
          -> Sie erhalten abschließend eine Anerkennungsbescheinigung, die Sie voraussichtlich zur Beantragung des Master-Zeugnisses im Prüfungsamt I der WWU sowie bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst vorlegen müssen.

          -> NEU: Mit dieser Bescheinigung können Sie ebenfalls die Anerkennung des Berufdfeldpraktikums beantragen! Weitere Informationen dazu finden Sie im Info-Flyer Verfahrensbeschreibung für das Modul Berufsfeldpraktikum (siehe unten).

            Ansprechpartner

            Anerkennungen können (analog zur Anerkennung des Berufsfeldpraktikums) beantragt werden im Prüfungsamt Ihrer beruflichen Fachrichtung!

            Nachweis der Fachpraktischen Tätigkeit für den Vorbereitungsdienst in NRW

            Zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst in NRW müssen Sie einen offiziellen Nachweis über die Fachpraktische Tätigkeit vorlegen. Dieser wird Ihnen vom Landesprüfungsamt ausgestellt. Folgende Dokumente benötigen Sie zur Beantragung: Nachweis(e) über Fachpraktische Tätigkeit (FH Münster), aktuelle Immatrikulationsbescheinigung(siehe Link unten).

            Wichtig: Sollten Sie "restliche" Zeiten der Fachpraktischen Tätigkeit erst nach der Exmatrikulation, also nach dem Master-Abschluss erbringen, dann ist für die Anerkennung nur noch das Landesprüfungsamt zuständig, nicht mehr der Fachbereich Ihrer Beruflichen Fachrichtung. Zur Anerkennung reichen Sie zusätzlich die nach Studienabschluss erhaltenen Bescheinigungen/Arbeitszeugnisse im Landesprüfungsamt ein! Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung vor Bewerbung und Eintritt in den Vorbereitungsdienst auch immer die aktuellen "Nachreichfristen" für Dokumente und die Bearbeitungszeiten des Landesprüfungsamtes.

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