Folgende Praxisphasen werden vom Lehrerausbildungsgesetz 2009 als Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) vorgeschrieben:
- Ein mindestens einmonatiges Orientierungspraktikum
- Ein mindestens einmonatiges Berufsfeldpraktikum
- Ein Praxissemester von mindestens fünf Monaten Dauer, das neben den Lehrveranstaltungen mindestens zur Hälfte des Arbeitszeitvolumens an Schulen geleistet wird.
Für das Lehramt an Berufskollegs ist zudem eine fachpraktische Tätigkeit von mindestens 52 Wochen nachzuweisen.
Eignungspraktikum
Aktuell: Mit der Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes vom 26.04.2016 und der Verordnung über den Zugang zum Vorbereitungsdienst vom 25.04.2016 des Landes NRW entfällt zum nächstmöglichen Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst (01.11.2016) der Nachweis über das Eignungspraktikum. Das Eigungspraktikum muss demnach nicht mehr absolviert werden! Diese Änderung gilt auch für die Studienordnung nach LABG 2009 (Studienstart vor dem Wintersemester 2016/2017), also für alle LABG-Studierenden!