1. Wer ist in Sachen Prüfungen überhaupt meine Ansprechperson?

Das kommt darauf an, um welche Prüfung es geht.

An der Prüfungsorganisation sind mehrere Prüfungsämter beteiligt. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich danach, wo die Studienmodule offiziell angesiedelt sind (s. Modulbeschreibung).

Hier finden Sie die Übersicht aller Prüfungsämter der FH und Universität Münster:

2. Wann gelten für mich die Fristen und Regelungen der Universität, des FH-Fachbereiches oder des IBL?

Für Sie gelten immer die Regelungen des Lehramtsstudiengangs- auch, wenn die dort festgelegten Regelungen von denen im Stammstudiengang des Fachbereichs abweichen. Dies betrifft die Rahmenprüfungsordnung, die Fachprüfungsordnung und das Modulhandbuch mit Studienverlaufsplan.

Aber:
Anmeldefristen für Prüfungen sowie Prüfungszeiträume und -termine werden vom jeweils zuständigen Prüfungsamt festgesetzt. Auch die Anmelderegularien- und formulare sind in jedem Prüfungsamt unterschiedlich (s. Punkt 4 und 5).

3. Was sind Studienleistungen und was sind Prüfungsleistungen?

Ob in einer Veranstaltung eine Studien- oder Prüfungsleistung verlangt wird, ist nicht von der Form der Leistungserbringung abhängig. Klausuren, Referate, Hausarbeiten, Praktika, (praktische) Übungen, mündliche Leistungsüberprüfungen, Vorträge oder Protokolle können sowohl Studien- als auch Prüfungsleistungen sein:

Studienleistungen sind (i.d.R. unbenotete) Leistungen, die veranstaltungsbegleitend erbracht werden und beliebig oft wiederholt werden können. Sie sind Voraussetzung für das Bestehen eines Moduls.

Prüfungsleistungen sind immer benotet, i. d. R. umfangreicher und ihre Bewertung fließt in die Endnote ein. Art, Umfang und Dauer der Prüfungsleistungen werden durch die Fachprüfungsordnungen bzw. Modulhandbücher bestimmt (s. Punkt 20)

4. Muss ich mich für alle Studien- und Prüfungsleistungen anmelden und wie geht das?

Ja! Die Rahmenprüfungsordnung (RPO) sagt dazu in §10 (3): "Die Teilnahme an jeder Prüfungsleistung und Studienleistung setzt die vorherige Anmeldung voraus."
Fristen und Termine s. Punkt 5.
Die Prüfungen zu den an der Universität gelehrten und zu den kooperativen bildungswissenschaftlichen Modulen (Module Einführung in die Grundfragen Beruflicher Bildung, Eignungs- und Orientierungspraktikum, Berufspädagogik I und II, Begleitseminare Praxissemester) müssen über das QISPOS der Universität angemeldet werden. - Auch dann, wenn die Veranstaltungen am IBL stattfinden.
Besonderheiten: Die mündliche Modulabschlussprüfung Berufspädagogik muss mit einem Formular bis 2 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin im Prüfungsamt I angemeldet werden. Die Termine können individuell vom Studierenden mit den Prüfenden vereinbart werden.
Achtung - hier gilt: Eine nicht angemeldete Leistung wird nicht gewertet!
Abschlussarbeiten im IBL: 1. Stimmen Sie mit dem*der Betreuer*in das Thema ab und besprechen Sie auch, wer Zweitgutachter*in sein soll. Bitten Sie beide, das Thema und ihr Einverständnis mit der Betreung und Begutachtung per Mail zu bestätigen. Anschließend beantragen Sie die Zulassung beim Prüfungsamt über das Online-Formular. Die Mails mit der Zustimmung der Gutachter*innen laden Sie dabei über die Uploadfunktion im Online-Formular hoch.

5. Prüfungs- und Anmeldezeiträume am IBL

1. Prüfungszeitraum:
Die letzten 2 - 3 Wochen der FH-Vorlesungszeit
-> Anmeldezeitraum: zeitgleich mit QISPOS-Anmeldung

2. Prüfungszeitraum:
Die erste Woche der FH-Vorlesungszeit
-> Anmeldezeitraum: ab Beginn des Rückmeldezeitraums bis Ende Februar/August (nur nach erfolgter Rückmeldung möglich!)

3. Anmeldung für die mündliche MAP in BP I:
Bis 14 Tage vor dem geplanten Prüfungstermin (Formular im Prüfungsamt I einreichen)

4. Abgabetermin für schriftliche Ausarbeitungen:
28.02. bzw. 31.07. oder nach Vereinbarung mit der*dem Lehrenden.

6. Welche*n Prüfer*in kann ich wählen?

Die Liste der Prüfungsberechtigten wird jedes Semester aktualisiert. Bitte informieren Sie sich bezüglich der Prüfungsberechtigung für Modulabschlussprüfungen und zugelassenen Gutachter*innen für Abschlussarbeiten auf der Website des IBL, die Prüfer*innenliste der Universität Münster finden Sie auf der Seite der Prüfungsämter der Universität.

7. Was muss ich tun, wenn ich die Prüfung doch nicht machen möchte oder wenn ich kurzfristig krank werde?

Für die Prüfungsform KLAUSUR gilt:
Bis eine Wocher vor dem Prüfungstermin können Sie ohne Angaben von Gründen von der Prüfung online (myFH-Portal) zurücktreten. Spätere Abmeldungen sind nur persönlich/telefonisch/per Mail und mit Nachweis eines wichtigen Grundes möglich. Dieser Nachweis (z.B. ärztliches Attest) muss unmittelbar erbracht werden.

Die genauen Fristen hierfür regelt das jeweils zuständige Fach. Bei Prüfungen des IBL gilt für den Nachweis eine Frist von drei Werktagen.

Für ALLE ANDEREN online angemeldeten Studien- und Prüfungsleistungen gilt: Die Abmeldung ist online bis zu 14 Tage nach dem Ende des Anmeldezeitraumes möglich, im WiSe 2023/24 bis zum 9. Januar 2024.
Danach nur aus triftigem Grund.

Die An- und auch Abmeldung von einer mündlichen MAP in Berufspädagogik I (über Formular!)ist bis 14 Tage vor dem geplanten Termin möglich (Anmeldeschluss = Abmeldeschluss). Bitte informieren Sie sich dazu auch auf der Homepage der Universität Münster

8. Wie erfahre ich meine Prüfungsergebnisse?

Die Ergebnisse von an der FH erbrachten Prüfungsleistungen können Sie im myFH-Portal einsehen.
Sie benötigen hierfür Ihre zentrale Benutzerkennung, die Ihnen nach der Einschreibung vom Service-Office der FH zugesandt wurde.
Prüfungsergebnisse der Universität Münster können Sie im elektronischen Prüfungsoperationssystem QISPOS einsehen.
Dort ist die Benutzer-Kennung der Universität erforderlich.

9. Welche Besonderheiten gibt es bei der Leistungsverbuchung in den kooperativen bildungswissenschaftlichen Modulen EBB, BPI und BPII?

Folgendes ist wichtig zu wissen:

• Die Bildungswissenschaften liegen prüfungsorganisatorisch in der Verantwortung der Universität Münster, auch wenn sie am IBL gelehrt werden.
• Nicht angemeldete Leistungen können nicht verbucht werden!
• Bei Lehrenden des IBL erbrachte Leistungen werden vom Prüfungsamt IBL verbucht, nicht von den Lehrenden selbst!

Sollten einmal die Leistung zum erwarteten Zeitpunkt noch nicht verbucht sein, obwohl Sie Ihre Ausarbeitung fristgerecht abgegeben haben, kann das folgende Gründe haben:

1. Der*die Lehrende hat noch nicht alle Ausarbeitungen korrigiert und die Notenliste daher noch nicht an das PA IBL zurückgegeben.
2. Der Übermittlungsprozess ist noch nicht abgeschlossen
3. die Leistung wurde nicht korrekt angemeldet

In jedem Fall sollten Sie am besten zuerst beim PA IBL nachfragen. Dort kann nachvollzogen werden, welcher Informationsstand vorliegt und ggf. der*die entsprechende nächste Ansprechpartner*in genannt werden.

10. Kann ich meine korrigierten Klausuren und Ausarbeitungen einsehen oder wieder abholen?

Dies wird in den einzelnen Fächern unterschiedlich gehandhabt. Für Prüfungen im IBL, d.h. in der Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung gilt: Sie können Ihre Arbeiten jederzeit zu den Öffnungszeiten einsehen. Sie werden 5 Jahre lang im Prüfungsamt archiviert, aber nicht wieder ausgegeben.

11. Was kann ich tun, wenn ich mit einer Note nicht einverstanden bin?

Als erstes sollten Sie immer die*den Lehrenden/Prüfenden in der Sprechstunde kontaktieren und das Ergebnis mit ihr*ihm besprechen. Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann ein schriftlicher Widerspruch an den Dekan (Uni) oder Prüfungsausschuss (FH) des Faches gerichtet werden, in dem die Prüfung abgelegt wurde. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses.

12. Welche Leistungen müssen für das BAföG-Amt bis zum 3., 4. oder 5. Fachsemester vorliegen und wer bescheinigt mir das?

Gegen Mitte des 4. Fachsemesters fordert das BAföG-Amt den Nachweis eines "ordnungsgemäßen Studiums" auf seinem Formblatt 5 durch die Prüfungsverantwortlichen. Wenn dies nicht bestätigt werden kann, wird die Zahlung des BAföG eingestellt.
Die Voraussetzung für die Bestätigung legt aber nicht das BAföG-Amt fest, sondern die Fächer selbst.

Informieren Sie sich daher bitte frühzeitig über diese Voraussetzung im jeweiligen Fach!

In der beruflichen Fachrichtung (Fachwissenschaft + Fachdidaktik) müssen für diese Bescheinigung innerhalb der ersten 4 Monate des Folgesemesters (an der FH SoSe bis 30.06. / WiSe bis 31.12.) folgende Voraussetzungen vorliegen:

am Ende des 3. FS mindestens 18 LP
oder
am Ende des 4. FS mindestens 25 LP
oder
am Ende des 5. FS mindestens 40 LP

An der FH kann dies sowohl durch das Prüfungsamt des Fachbereiches als auch das des IBL bescheinigt werden.

Die an der Universität erbrachten Leistungen müssen jeweils auf einem weiteren Formblatt 5 vom BAföG-Beauftragten des allgemeinbildenden Faches (Studienfachberater*in) und der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften bescheinigt werden. Dafür müssen Sie zunächst beim Prüfungsamt einen Notennachweis einholen (Transcript of Records mit Stempel). Eine Kopie des Transcript reichen Sie dann in der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften (Ben Kruse) und beim Studienfachberaterenden des allgemeinbildenden Faches ein.
Sie müssen das Formblatt 5 also insgesamt drei Mal ausfüllen lassen: für das berufsbildende und allgemeinbildende Fach sowie für Bildungswissenschaften.

13. Durch wen kann ich mir Leistungen aus meinem Erststudium anerkennen lassen?

Fachwissenschaft der beruflichen Fachrichtung ggf. einschließlich Bachelorarbeit:
Die Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung ggf. einschließlich Bachelorarbeit
Studienleistungen aus dem allgemeinbildenden Fach:

14. Was muss ich bezüglich der Anerkennungen von Praxisphasen beachten?

Eignungs- und Orientierungspraktikum:
Berufliche Tätigkeiten als Lehrkraft oder bereits abgeschlossene Praxisphasen an anderen Hochschulstandorten können auf Antrag für das Modul Eignungs- und Orientierungspraktikum anerkannt werden.
Berufsfeldpraktikum:
Das Gesamtmodul Berufsfeldpraktikum wird durch den Nachweis von mind. 4 Wochen Fachpraktischer Tätigkeit vollständig anerkannt.
Fachpraktische Tätigkeit:
Die Fachpraktische Tätigkeit in einem Umfang von insgesamt 52 Wochen ermöglicht Ihnen einen tieferen Einblick in betriebliche Arbeitsabläufe in Ihrer beruflichen Fachrichtung. Sie dient dem Ziel, die künftigen Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs mit der Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler vertraut zu machen, auf die der Unterricht des Berufskollegs vorbereiten soll.
Praxissemester:
In sehr begrenzten Ausnahmefällen sind Anerkennungen von Leistungen im Praxissemester möglich. Haben Sie z.B. bereits ein Praxissemester nach LABG 2009 an einer anderen Universität erfolgreich absolviert, können Sie dieses unter Umständen anerkennen lassen. Genauere Hinweise dazu finden Sie in der Ordnung für das Praxissemester.

Anträge zur Anerkennung des Praxissemesters müssen frühzeitig vor Beginn des Online-Verteilverfahrens im ZfL eingereicht werden.
Bei Vorliegen einer besonderen Härte können Sie bezüglich des Praktikumsplatzes im Praxissemester und/oder der Zuweisung zu einem PS-Durchgang eine Härtefallregelung erwirken. Bitte wenden Sie sich in beiden Fällen an die Praktikumsmanagerin im IBL.

15. Was muss ich bei der Anmeldung und Erstellung der Abschlussarbeit beachten?

Sie können die Bachelorarbeit entweder in der beruflichen Fachrichtung (einschließlich Fachdidaktik) oder im allgemeinbildenden Fach schreiben, nicht aber in den Bildungswissenschaften.
Die Masterarbeit kann in beiden Fächern oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden - unabhängig davon, wo die Bachelorarbeit geschrieben wurde.
Wie gestaltet sich nun der genaue Ablauf und welche Dokumente sind hilfreich oder notwendig?
Gibt es Fristen oder Richtlinien, die ich einhalten muss?
Diese und weitere Fragen beantwortet sehr anschaulich (examplarisch für die Fachrichtung EHW) die Prozess-Grafik "Bachelorarbeit anmelden und erstellen" im Findus-Portal.
Die Zulassung zur Abschlussabreit können Sie zudem unter dem untenstehenden Link beantragen.

16. Wie bekomme ich mein Bachelorzeugnis?

Das Bachelorzeugnis wird vom Prüfungsamt des IBL erstellt. Nach der letzten Prüfungsleistung an Universität oder FH müssen Sie einen Online-Antrag auf Zeugniserstellung im Prüfungsamt des IBL einreichen, auf dem Sie das Datum Ihrer letzten Prüfungsleistung angeben.
Nach Verbuchung der letzten Note im QISPOS der Uni kontaktieren Sie bitte Ihre*n Ansprechpartner*in im Uni-Prüfungsamt, mit der Bitte, Ihre Noten aus dem allgemeinbildenden Fach und den Bildungswissenschaften an das IBL zu übermitteln (Transcript of Records).
Sobald diese im myFH-Portal der FH sichtbar sind (180 LP) erstellen wir einen Vorabausdruck Ihres Bachelorzeugnisses aus, mit dem Sie sich in den Master umschreiben können und senden ihn Ihnen per Mail zu.

Das endgültige Zeugnis können Sie nach Fertigstellung zu den Sprechzeiten oder nach Vereinbarung abholen oder wir senden es Ihnen auf Wunsch auch zu. Dieser Prozess kann jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen, da er auf Grund der erforderlichen Unterschriften logistisch recht aufwändig ist.

17. Wie bekomme ich mein Masterzeugnis?

Das Masterzeugnis wird vom Prüfungsamt der Universität Münster erstellt. Nach der letzten Prüfungsleistung an Universität oder FH müssen Sie einen Antrag auf Erstellung der Abschlussdokumente im Prüfungsamt der Universität einreichen. Das Formular finden Sie auf der Seite des Prüfunsamtes der Universität (s. u.)
Anschließend müssen Sie im PA des IBL einen Antrag auf Weiterleitung der FH-Prüfungsergebnisse stellen.

18. Kann ich schon während des Bachelor Leistungen aus dem Master vorziehen?

Grundsätzlich können Sie Studienleistungen vorziehen, aber keine Prüfunsleistungen. Für die Lehrveranstaltungen des IBL bedeutet das, Sie können nach Rücksprache mit den Lehrenden Veranstaltungen aus dem Aufbaumodul Fachdidaktik vorziehen, aber in diesem Modul keine Modulabschlussprüfung absolvieren.
Ein Anspruch auf das Vorziehen von Leistungen besteht nicht!
Zu den Regelungen in Berufspädagogik und weiteren Modulen der Uni beachten Sie bitte unbedingt die Informationen auf der Internetseiten des Prüfungsamtes 1

19. Was muss ich beim Studienabschluss beachten?

Fangen Sie rechtzeitig an Ihr Abschlusssemester zu planen! Denken Sie frühzeitig darüber nach, welche*n Betreuer*in Sie für Ihre Abschlussarbeit wählen möchten, Sammeln Sie notwendige Unterschriften frühzeitig. Kontrollieren Sie rechtzeitig, ob alle Prüfungsergebnisse vorliegen.
Die Übersichten auf den folgenden Seiten sollen Ihnen dabei helfen:

20. Wo kann ich mich noch zum Thema Prüfungen informieren?

- Rahmenprüfungsordnung: Hier werden für alle Fächer verbindliche Festlegungen getroffen.

- Fachprüfungsordnung: Hier werden ergänzende Regelungen für die einzelnen Fächer festgehalten und genauer ausgeführt. Außerdem enthält sie den empfohlenen Sudienverlaufsplan.

- Modulhandbuch für die jeweilige Fachrichtung: Hier werden die einzelnen Module ganz genau beschrieben, mit ihren fachlichen Inhalten, den zugeordneten Prüfungsformen, Leistungspunkten, dem zeitlichen Umfang etc. auch kann man hier die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n finden.
Außerdem erteilen die für die einzelnen Fächer zuständigen Prüfungsämter Ihnen gerne Auskunft (s.Punkt 1).
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