Als International Office der FH Münster beantragen wir jährlich Drittmittel zur Förderung von ERASMUS-Personalmobilitäten. Diese Fördergelder werden von der EU-Kommission bereitgestellt.

Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich, aber spätestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn, wenn Sie einen ERASMUS-Aufenthalt planen. Wir sind bestrebt, die zur Verfügung stehenden Mittel so einzuteilen, dass möglichst alle Mobilitäten gefördert werden können. Eine Fördergarantie können wir jedoch nicht aussprechen.

Informationen zu Erasmus+ Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung

Kurz erklärt: ERASMUS+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Bitte beachten Sie: An der FH Münster können ausschließlich Mobilitäten in die EU-Programmländer gefördert werden.

Quelle: Nationale Agentur für EU- Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD).

Welche Ziele hat eine Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken?

  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen und sprachlichen Kenntnisse
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Entwicklung innovativer Unterrichtsmethoden und Curricula (bei Fort- und Weiterbildung von Dozierenden)
  • Intensivierung der Kooperation mit ausgewählten ERASMUS-Partnerhochschulen

Wer kann gefördert werden?

Das Programm steht allen Beschäftigen einer Hochschule offen: von dem oder der Auszubildenden bis zum Präsidenten.

Was kann gefördert werden?

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit:

Förderfähig sind Aktivitäten zur beruflichen Fort- und Weiterbildung wie Hospitationen, die Teilnahme an Workshops und Fortbildungen sowie der Besuch von International Weeks. Die Teilnahme an Konferenzen kann in der Regel nicht gefördert werden. Die Fort- und Weiterbildung muss dabei relevant für die tägliche Arbeit an der FH Münster sein.

Die aufnehmende Organisation muss in einem ERASMUS+ Programmland ansässig sein.

Die Aufenthaltsdauer beträgt ohne Reisezeit mindestens 2 Tage und maximal 2 Monate (60 Tage).

Als aufnehmende Organisationen kommen in Betracht:

  • Hochschuleinrichtungen mit einer ECHE (Erasmus-Charta für Hochschulbildung) oder
  • beliebige auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen, z.B.:
    • öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen
    • lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
    • ein Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarkts (u.a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
    • Forschungseinrichtungen
    • Stiftungen
    • Schulen/Institute/Bildungszentren
    • gemeinnützige Organisationen
    • Verbände
    • NROs
    • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen.

Aktuelle Angebote: Internationale Staff Weeks und Sprachkurse

Lassen Sie sich inspirieren! Hier finden Sie einige Internationale Staff Weeks unserer Partnerhochschulen sowie Sprachkursangebote.

Wie wird die Fördersumme berechnet?

Unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel ist eine finanzielle Unterstützung für die Fahrt sowie eine Förderrate pro Tag der Aktivität möglich. 

  • Die Fördersumme setzt sich zusammen aus einem Zuschuss für die Fahrt und für die Tage der Aktivität. Sie richtet sich nach Gastland und Strecke. Derzeit können maximal 14 Tage eines Aufenthalts (inkl. eventueller Reisetage) gefördert werden.
  • Teilnehmende, die sich für nachhaltiges Reisen entscheiden, können eine zusätzliche individuelle Unterstützung erhalten (Green Travel). Eine nachhaltige Reise liegt vor, wenn mehr als 50 % der An- und Abreise mit emissionsärmeren Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Fahrgemeinschaften, Fahrrad oder zu Fuß bestritten wird.
  • Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 oder chronischer Erkrankung und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können eine Sonderförderung beantragen. Bitte sprechen Sie dafür frühzeitig das International Office an.
  • Die Teilnehmenden haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

 

Einfache Entfernung (gemäß Distance Calculator)

Betrag pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)

Green Travel

10 - 99 km

23 Euro

-

100 - 499 km

180 Euro

210 Euro

500 - 1.999 km

275 Euro

320 Euro

2.000 - 2.999 km

360 Euro

410 Euro

3.000 - 3.999 km

530 Euro

610 Euro

4.000 - 7.999 km

820 Euro

-

8.000 km und mehr

1.500 Euro

-

 

  • Die Teilsumme für die Tage der Aktivität wird berechnet nach den Richtlinien der NA-DAAD. Derzeit können an der FH Münster i.d.R. maximal 14 Tage (inklusive Reisetage) eines Aufenthalts gefördert werden.

Zielland

Betrag bis zum 14. Tag der Aktivität

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

180 Euro/Tag

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

160 Euro/Tag

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 Euro/Tag

FHerngespräch mit Sam Vivegnis: Aus der Komfortzone zum Austausch auf der Staff Week in Spanien


Antragstellung Erasmus+ Personal- und Mitarbeitermobilität

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Vorbereitendes:

Zunächst informieren Sie sich über konkrete Möglichkeiten: Suchen Sie sich eine ERASMUS-Partnerhochschule der FH Münster oder ein europäisches Unternehmen, bei dem Sie gerne hospitieren bzw. eine Fort- oder Weiterbildung besuchen möchten.

Sie können Ihre Fort- und Weiterbildung grundsätzlich eigenständig organisieren. Das International Office ist Ihnen ansonsten gerne behilflich, z.B. bei der Kontaktaufnahme zur Partnerhochschule.

Halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten, ob der Dienstreise bei einer Förderung über Erasmus+ stattgegeben werden würde.

Antragstellung:

Sie informieren das International Office bis spätestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn über geplante Mobilitäten, in der Regel geschieht das per E-Mail. (Falls Ihre Planung kurzfristiger ist und Sie die Drei-Monats-Frist nicht mehr einhalten können, wenden Sie sich bitte trotzdem an uns.)

Bitte geben Sie an, wo und bei welchem Unternehmen die Mobilität stattfinden soll. Für wann ist der Aufenthalt geplant? Wenn der genaue Zeitraum noch nicht klar ist, geben Sie bitte den Monat und die geplante Dauer in Tagen an. Welchen Zweck hat der Aufenthalt?

Das International Office prüft Ihren Förderwunsch und gibt Ihnen zeitnah Rückmeldung, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann.

Die Auswahl der geförderten Mitarbeitenden obliegt den Hochschulen selbst. Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich. Sollte die Zahl der angefragten Mobilitäten das verfügbare Budget überschreiten, so wird nach folgenden Kriterien ausgewählt:

  • Anzahl bereits absolvierter Erasmus-Mobilitäten, Mitarbeiter*innen, die zum ersten Mal eine Erasmus-Mobilität beantragen, werden vorrangig berücksichtigt.
  • Es sollen Mitarbeiter*innen aus möglichst vielen verschiedenen Bereichen gefördert werden.
  • Bedeutung der Mobilität für die Internationalisierungsstrategie der FH Münster.

Falls sich an Ihren Plänen etwas ändern sollte (beispielsweise: Absage der Mobilität, zeitliche Verschiebung in die Zukunft), geben Sie uns bitte umgehend Bescheid! Denn nur so ist die Planung und zielgerichtete Verwendung der Mittel möglich.


Förderung durch Erasmus+

Da regelmäßig Berichte für den Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) erstellt werden müssen, sieht die Förderung das Einreichen von Nachweisen vor dem sowie nach dem Aufenthalt vor. Erst bei Vorlage aller vollständigen Dokumente kann die komplette Fördersumme ausgezahlt werden.

1. Vor dem Aufenthalt einzureichende Unterlagen

Um eine fristgerechte Auszahlung der ersten Förderrate vor Beginn des Aufenthalts zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Unterlagen mindestens 4 Wochen vor Mobilitätsstart bei uns einzureichen.

Die folgenden Unterlagen müssen vor dem ERASMUS-Aufenthalt im International Office eingereicht werden:

Dienstreiseantrag

Eine ERASMUS-Personalmobilität zur Fort- und Weiterbildung ist eine Dienstreise und muss deshalb mit dem üblichen Dienstreiseantrag beantragt werden. Bitte reichen Sie den Dienstreiseantrag über das International Office ein, damit wir die entsprechende ERASMUS-Kostenstelle ergänzen können. Dies ist per Mail und als Scan ausreichend. Wir leiten den Antrag dann an die Reisekostenstelle weiter.
Es können nur Mitarbeiter*innen gefördert werden, die offiziell über die Reisekostenstelle einen Dienstreiseantrag stellen können.

Mobility Agreement

Zusammen mit der aufnehmenden Einrichtung müssen Sie vor der Dienstreise einen Arbeitsplan (Mobility Agreement) vereinbaren, der das geplante Vorhaben abbilden muss. Im Mobility Agreement werden Dauer und Inhalt des Aufenthalts festgelegt. Es muss sowohl von Ihnen als auch der Gasthochschule bzw. dem aufnehmenden Unternehmen unterschrieben werden. Dies ist per Mail und als Scan ausreichend. Anschließend reichen Sie das Mobility Agreement im International Office ein.

Green Travel - Ehrenwörtliche Erklärung

Durch die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel soll der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verbessert werden.

Teilnehmende, die mehr als 50 % der An- und Abreise mit emissionsärmeren Verkehrsmitteln zurücklegen, können eine erhöhte finanzielle Unterstützung für die Fahrt erhalten. Bitte reichen Sie dazu - insofern zutreffend - eine von Ihnen unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung ein. Es genügt ein Scan.

Grant Agreement

Im Grant Agreement werden die Details zu Dauer, Fördersumme und Bedingungen festgelegt.

Nach der Einreichung der oben genannten Dokumente erhalten Sie das Grant Agreement per E-Mail. Bitte drucken Sie es aus, ergänzen es um einige Informationen und Ihre Unterschrift und senden das Originaldokument per Hauspost ans International Office.

Nach Unterschrift durch das International Office erhalten Sie einen Scan des Grant Agreements sowie des Mobility Agreements per E-Mail für Ihre Unterlagen.

Außerdem erhalten Sie per E-Mail einige weitere Dokumente, beispielsweise den Letter of Confirmation (siehe: Nach dem Aufenthalt einzureichende Unterlagen).

2. Nach dem Aufenthalt einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Beendigung des Aufenthaltes, beim International Office einzureichen.

Die Übermittlung der vollständigen Unterlagen gilt als Antrag auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU. 

Die FH Münster kann von Teilnehmer*innn, die den Letter of Confirmation nicht einreichen und/oder die EU-Survey-Onlineumfrage nicht ausfüllen, die teilweise oder vollständige Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU verlangen.

Letter of Confirmation

Dieses Dokument erhalten Sie per E-Mail.

Bitte lassen Sie sich am letzten Tag Ihres Aufenthalts den Letter of Confirmation durch das aufnehmende Unternehmen unterschreiben.

Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie den vollständig ausgefüllten Letter of Confirmation bitte im International Office ein. Es genügt ein Scan.

Teilnahme am EU-Survey (falls verfügbar)

Sie erhalten automatisch eine E-Mail mit der Bitte, eine EU-Survey-Onlineumfrage auszufüllen.

Bitte kümmern Sie sich zeitnah um die Beantwortung der Umfrage. Das International Office kann am Tag nach der Beantwortung im System einsehen, dass Sie die Umfrage beantwortet haben.



Kofinanzierung durch Europäische Union

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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