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Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Jugendhilfe - Konzeptionsentwicklung und Organisationsgestaltung

Kurzübersicht

AbschlussgradPlatzierung auf einer Rangliste
FachbereichSozialwesen
StudienbeginnWintersemester
UnterrichtsspracheDeutsch

Voraussetzungen und Anmeldung

Zugangsvoraussetzungen
  • Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang müssen bis zum Beginn des Masterstudiums über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern) aus dem Bereich der Sozialen Arbeit oder einer vergleichbaren pädagogischen Fachrichtung verfügen.
  • Von dem Erfordernis der Einschlägigkeit kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn eine mehrjährige beruflich einschlägige Tätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vorliegt. Die Entscheidung hierüber trifft die Kommission zur Durchführung des Auswahlverfahrens. In Zweifelsfällen nimmst du bitte vorab rechtzeitig Kontakt mit uns auf.

Hinweis: Die Aufnahmeordnung sieht die Möglichkeit einer sogenannten „Bonierung“ vor. Das heißt, du kannst deinen aktuellen Notendurchschnitt verbessern, sofern du einschlägige Ausbildungs-, Berufs- oder Praxistätigkeiten nachweisen kannst. Weitere Informationen findest du im Anmeldeformular für das Auswahlverfahren.

Anmeldung zum Auswahlverfahren/BewerbungsverfahrenDie Anmeldung zum Auswahlverfahren ist jedes Jahr vom 15. April bis zum 18. Juni (Posteingangstermin) für das jeweils kommende Wintersemester möglich.

Ausführliche Informationen zum Auswahlverfahren/Bewerbungsverfahren

Deine Bewerbung für den Masterstudiengang Jugendhilfe erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 1: Anmeldung zum Auswahlverfahren bis zum 18.06.2026 (Posteingang)

Schritt 2: Online-Bewerbung für den Studiengang bis zum 15.07.2026.

Ohne vorherige Teilnahme am Auswahlverfahren ist eine Online-Bewerbung nicht zielführend.

 

Wie melde ich mich zum Auswahlverfahren an?

Du sendest deine Unterlagen für das Auswahlverfahren per Post bis zum 18. Juni 2026 (Posteingangstermin!) an folgende Anschrift:

 

FH Münster

Fachbereich Sozialwesen

Masterstudiengang Jugendhilfe

z. Hd. Herrn Prof. Dr. Peter Hansbauer

 

Postadresse

Hüfferstraße 27

48149 Münster

 

 

Besuchsadresse

Friesenring 32

48147 Münster

 

Für Rückfragen wende dich bitte per E-Mail an Prof. Dr. Peter Hansbauer:

hansbauer(@)fh-muenster(.)de

 

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Deine Bewerbung für das Auswahlverfahren beinhaltet:

  1. Das Anmeldeformular für das Auswahlverfahren zum Studiengang MA Jugendhilfe 2026 (Download siehe unten).
  2. Einen unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf mit Foto.
  3. Eine schriftliche Begründung (2-3 Seiten) für die Wahl des Studiengangs sowie die mit dem Studium verfolgten Perspektiven.
  4. Eine (unbeglaubigte) Kopie deines Bachelor- oder Diplomabschlusszeugnisses - Hinweis: Sollte dein Abschlusszeugnis bis zum 18. Juni 2026 noch nicht vorliegen, sendest du uns bitte ein vorläufiges Zeugnis (Transcript oder Notenspiegel) und einen von deinem Prüfungsamt bestätigten Nachweis über die Anmeldung zur Abschlussarbeit samt deren Titel. Im vorläufigen Zeugnis muss bis zum letztmöglichen Bewerbungszeitpunkt beim Service Office für Studierende (15.07.2026) eine Mindestpunktzahl von 150 CP nachgewiesen werden.
  5. Nachweise bisheriger Praxis- und Berufstätigkeiten - Hinweis: Für eine eventuelle „Bonierung” muss aus diesen Nachweisen klar hervorgehen: „Einrichtung”; „Arbeitsfeld”; „Beginn und Ende der Tätigkeit”; „wöchentliche Arbeitszeit”; „Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Praxis- oder Berufstätigkeit”. Um als einschlägige zu gelten, muss die ausgeübte Berufs- oder Praxistätigkeit in einem erkennbaren Bezug zur Praxis der Kinder- und Jugendhilfe stehen. Praktikumstätigkeiten müssen darüber hinaus von einer/einem hauptamtlichen Sozialpädagogin/en bzw. Sozialarbeiter/in angeleitet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Kommission zur Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen im Anmeldeformular.
  6. Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland müssen zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Nachweises ausreichender Deutschkenntnisse vorlegen (Download siehe unten).

 

Das Auswahlgespräch

Nach dem Eingang deiner Bewerbung erhältst du von uns eine Bestätigung über den Empfang sowie weitere Informationen über die Anmeldung zum Auswahlgespräch.

Die Teilnahme am Auswahlgespräch ist für alle Bewerberinnen und Bewerber verbindlich.

In dem Gespräch soll nachgewiesen werden, dass du in der Lage bist, deine Motivation, Aussagen im Zusammenhang mit den Inhalten sowie den persönlichen und beruflichen Perspektiven des Masterstudiengangs angemessen zu begründen.

Die Gespräche finden ungefähr in der Zeit vom 22.06. bis 27.06.2026 statt. Sie dauern jeweils 20 Minuten und werden an der FH Münster, Friesenring 32, durchgeführt.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber erhält für das persönliche Auswahlgespräch einen Punktwert. Der Entscheid darüber sowie über eine etwaige „Bonierung” geht der Bewerberin bzw. dem Bewerber schriftlich in der Regel binnen einer Woche nach dem Auswahlgespräch zu.

Hinweis: Aus triftigem Grund kann das persönliche Auswahlgespräch, wenn dies vorab mitgeteilt wird, auch vor diesem Termin geführt werden, jedoch niemals nach dem Termin der Auswahlgespräche.

Wie geht es nach dem Auswahlgespräch weiter?

Nach Erhalt des Ergebnisses des Auswahlgesprächs, spätestens jedoch bis zum 15. Juli 2026 (Bewerbungsschluss!), bewirbst du dich online beim Service Office für Studierende für das zentrale Zulassungsverfahren.

Während der Registrierung in der Online-Bewerbung erhältst du Informationen über die Unterlagen, die du online im Bewerberportal hochladen musst.

Sollte bis zum 15. Juli 2026 dein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, wirst du vom Service Office für Studierende mit einer vorläufigen Durchschnittsnote (aktueller Notenspiegel mit Durchschnittsnote) zugelassen. 

Das Service Office für Studierende bringt die eingegangenen Bewerbungen in eine Rangfolge und lässt die Bewerberinnen und Bewerber entsprechend der vorhandenen Plätze zu.

Die Zulassung im Hauptverfahren (Service Office für Studierende) erfolgt voraussichtlich bis spätestens Anfang August. Sollte es zu einem Nachrückverfahren kommen, findet dieses ca. ab dem 20. August statt.

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