Allgemeine Prüfungsinformationen

  • Für die Teilnahme an Prüfungen ist eine Anmeldung innerhalb der veröffentlichen Anmeldezeiträume erforderlich. Eine Anmeldung außerhalb der Anmeldephase ist nicht möglich. Bei Problemen bezüglich Prüfungsanmeldungen senden Sie innerhalb der Anmeldephase eine E-Mail an das Prüfungsamt des Fachbereichs Maschinenbau (dekanat-mbfh-muensterde).
  • Abmeldungen sind bis zu einer Woche vor Prüfungsdatum über das myFH-Portal eigenständig möglich. Danach ist ein Rücktritt von einer Prüfung nur noch mit einem ärztlichen Attest möglich.
  • Abgabe von ärztlichen Attesten im Krankheitsfall bei Prüfungen

    Generell wird eine ärztliche Bescheinigung über die PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT (ohne Angaben zu Befundtatsachen oder der Diagnose) benötigt. Dieses ist in §11 (2) des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der FH Münster (AT PO) i.d.F. der XVI. Änderungsordnung vom 27. Januar 2022 eindeutig geregelt.

    Das ärztliche Attest ist unverzüglich am Tag der Prüfung einzuholen. Es muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt des Fachbereichs Maschinenbau (dekanat-mbfh-muensterde) mit Angabe der Prüfung und Matrikelnummer vorliegen. Ein zu spät eingereichtes Attest kann nicht mehr berücksichtigt werden.

    Grundsätzlich werden keine Telebescheinigungen über die Prüfungsunfähigkeit anerkannt. Es reicht aber aus, wenn Sie die ärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit in eingescannter/fotografierter Form per E-Mail an das Prüfungsamt schicken. Der Prüfungsausschuss behält sich vor, das Original der ärztlichen Bescheinigung anzufordern, wenn Zweifel an der Echtheit der per E-Mail geschickten Bescheinigung bestehen. Bitte bewahren Sie daher unbedingt das Original auf.

Anmeldung zu den Prüfungen

Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt für alle Studiengänge über das myFH-Portal.

Wiederkehrende Klausuren



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