Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Die FH Münster hat sich seit jeher einer guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet. Lehrende und Forschende der Hochschule haben während ihrer wissenschaftlichen Arbeit stets entsprechende Standards und Prinzipien gewissenhaft zu beachten und ihre Lehr- und Forschungstätigkeiten selbstverständlich danach auszurichten. Hierzu gehört auch der schonende Umgang mit (natürlichen) Ressourcen.
Versicherungsschutz für externe Promovierende
Auch Promovierende, die in keinem Beschäftigungsverhältnis zur FH Münster stehen, sind über die FH unfallversichert: Ein Versicherungsschutz für Promovierende besteht dann, wenn sie ihre Tätigkeit mit dem Ziel der Erstellung ihrer Promotion innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Hochschule ausüben. Der Versicherungsschutz für extern Promovierende besteht hingegen nicht bei Tätigkeiten im Rahmen der Promotion, wenn sie außerhalb der FH Münster ausgeübt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Promotionskolleg.