Das Vorpraktikum

Das Vorpraktikum ist eine Zugangsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der FH Münster. Es soll

  • Ihnen einen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsweisen der Sozialen Arbeit geben,
  • eine Entscheidungshilfe für den Studiengang sein
  • und Ihnen einen praktischen Erfahrungshintergrund für das Studium liefern.

Dauer und Tätigkeiten

Als Vorpraktikum gelten einschlägige praktische Tätigkeiten im Umfang von 13 Wochen bzw. 520 Stunden in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. Folgende Tätigkeiten erkennen wir als Vorpraktikum an:

  • einschlägige Praktika unter der fachlichen Anleitung von Sozialpädagog*innen/Sozialarbeiter*innen
  • sozialpädagogische Praktika im Rahmen des Erwerbs der Fachochschulreife (FOS)
  • ein abgeleistetes Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen abgeleisteten Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Umfang von mindestens 11 Monaten (national und international)
  • eine dreijährige Berufsausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in
  • ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen oder pädagogischen Bereich

Was bedeutet einschlägig?

Einschlägig heißt, dass das Praktikum in einem Bereich professioneller Sozialer Arbeit stattfinden soll, also dort wo typischerweise Sozialarbeiter*innen arbeiten. Wichtig ist, dass in Ihrem Team Sozialarbeiter*innen arbeiten, Sie von einem/einer Sozialarbeiter*in angeleitet werden und Sie selbst auch Tätigkeiten aus dieser Berufsgruppe kennenlernen.

Was sind geeignete Praxisstellen?

Geeignet sind zum Beispiel Einrichtungen der

  • Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe (Jugendzentren, Schulsozialarbeit, Heimeinrichtungen für Kinder und Jugendliche usw.)
  • sozialen und integrativen Hilfen (Wohnungslosenhilfe, Frauenhaus, Straffälligenhilfe, Schuldnerberatung, Hilfen nach Migration und Flucht usw.)
  • Gesundheitshilfe (Drogenhilfe, Sozialpsychiatrie, Aidshilfe, Behindertenhilfe usw.)

Einen Einblick in verschiedene Handlungsfelder bietet die Videoreihe "Praxisfelder Sozialer Arbeit", die von Studierenden der FH Münster entwickelt wurde.

Außerdem können Sie hier eine Übersicht mit Beispielen für einschlägige und nicht einschlägige Tätigkeitsfelder herunterladen:


Nachweis des Vorpraktikums

Schritt 1: Sie bewerben sich für einen Studienplatz im Studiengang Soziale Arbeit (B.A.)

Bis zum Start Ihres Studiums benötigen Sie eine Bescheinigung über ein einschlägiges Vorpraktikum im Umfang von 13 Wochen bzw. 520 Stunden.

Zum Zeitpunkt Ihrer Online-Bewerbung für das Studium müssen Sie das Vorpraktikum noch nicht abgeschlossen haben.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre praktische Tätigkeit als Vorpraktikum anerkannt wird, werfen Sie einen Blick in unsere FAQs oder nutzen Sie unsere Sprechstunde.

Wichtig: Bitte verwenden Sie für den Nachweis des Praktikums unbedingt unsere Vorlage zur Bescheinigung des Vorpraktikums. Praktikumsformulare und Bescheinigungen anderer Hochschulen, Schulzeugnisse sowie andere Bescheinigungen der Praxisstellen können wir nicht bearbeiten.

Tipp: Sie können sich die Bescheinigung direkt nach einem Praktikum ausstellen lassen, auch wenn Sie sich noch nicht an der FH Münster beworben haben.

Schritt 2: Sie erhalten die Zusage für einen Studienplatz

Damit Sie sich in den Studiengang Soziale Arbeit einschreiben können, müssen Sie nach der Zusage vom Service Office für Studierende innerhalb der im Zulassungsschreiben angegebenen Frist beim Praxisreferat Ihr Vorpraktikum nachweisen. Mit dem Zulassungsschreiben erhalten Sie dafür

  1. ein Formular zum Vorpraktikum und
  2. die Vorlage zur Bescheinigung des Vorpraktikums.

Das Formular füllen Sie selbst aus. Die Vorlage zur Bescheinigung des Vorpraktikums lassen Sie von Ihrer Praxisstelle ausfüllen. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt Ihr Vorpraktikum erst zum Teil abgeschlossen, weisen Sie mit der Bescheinigung die bisher abgeleisteten Stunden nach. Bei mehreren Praktika müssen Sie für jedes Praktikum eine unterschriebene Bescheinigung einreichen.

Das ausgefüllte Formular und die ausgefüllte(n) Bescheinigung(en) senden Sie in der angegebenen Frist als PDF per E-Mail an das Praxisreferat. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung.

Schritt 3: Wir prüfen Ihre Bescheinigung

Nachdem Sie Ihre Unterlagen eingereicht haben, prüft das Praxisreferat Ihre Bescheinigung(en) zum Vorpraktikum. Wenn wir Rückfragen haben oder Ihr Vorpraktikum nicht anerkennen können, kommen wir auf Sie zu.


FAQs: Häufige Fragen zum Vorpraktikum

Dauer und Nachweis

Welchen Umfang muss das Vorpraktikum haben?

Das Praktikum ist in einem Umfang von 13 Wochen bzw. 520 Stunden netto (in Vollzeit oder Teilzeit) abzuleisten. Krankheits- oder Urlaubstage werden nicht mitgezählt.

Können mehrere kurze Praktika zusammengezählt werden?

Ja, sofern sie mindestens jeweils einen Zeitumfang von 120 Stunden umfassen und nach dem Schulabschluss geleistet wurden. Wenn Sie mehrere Praktika absolviert haben, benötigen Sie für jedes Praktikum eine unterschriebene Bescheinigung. Schulpraktika können nicht anerkannt werden.

Kann ich mich an der FH Münster bewerben, obwohl ich das Vorpraktikum noch nicht vollständig abgeleistet habe?

Ja! Bis zum Beginn Ihres Studiums müssen Sie das Praktikum jedoch abgeschlossen haben. Die Frist ist der 31.03. für das Sommersemester bzw. der 30.09. für das Wintersemester.

Welche Unterlagen muss ich als Praktikumsnachweis einreichen?

Als Praktikumsnachweis senden Sie nach der Zulassung zum Studium die von Ihrer Praxisstelle ausgefüllte Vorlage zur Bescheinigung des Vorpraktikums an das Referat Praxis und Projekte. Weitere Informationen erhalten Sie mit dem Zulassungsschreiben.

Was ist, wenn meine Praktikumsstelle mir diese Bescheinigung nicht mehr ausstellen kann?

In diesem Fall benötigen wir von Ihnen ein Zeugnis oder eine andere Bescheinigung über das Praktikum, aus der folgende Informationen hervorgehen:

  • Einrichtung und Arbeitsfeld
  • Zeitraum (Beginn/Ende)
  • Umfang oder Gesamtstunden
  • Aufgaben und Tätigkeiten im Praktikum
  • fachliche Anleitung durch eine*n BA/Dipl.-Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in

Was ist, wenn ich mich zum Zeitpunkt der Zulassung noch im Praktikum befinde?

In diesem Fall weisen Sie mit der Bescheinigung zum Vorpraktikum die bereits abgeleisteten Stunden nach. Nur dann können wir Ihr Praktikum vorläufig anerkennen. Die Bescheinigung über das vollständig abgeleistete Praktikum müssen Sie anschließend bis zum 31.03. (bei Studienbeginn im Sommersemester) bzw. 30.09. (bei Studienbeginn im Wintersemester) unaufgefordert nachreichen. Andernfalls verfällt Ihr Anspruch auf einen Studienplatz.

Ich habe mein Praktikum im Ausland gemacht oder möchte ein Praktikum im Ausland machen. Worauf muss ich achten?

Wenn Sie ihr Vorpraktikum im Ausland abgeleistet haben und Ihre Praxisstelle die Bescheinigung zum Vorpraktikum nicht ausfüllen kann, müssen Sie einen Praktikumsnachweis als beglaubigte Übersetzung oder in englischer Sprache im Referat Praxis und Projekte einreichen. Es gelten die gleichen Vorhaben zur Anrechnung des Vorpraktikums wie im Inland.

Anerkennung von Tätigkeiten

Kann ich mein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder meinen Bundesfreiwilligendienst (BFD) als Vorpraktikum anrechnen lassen?

Ein FSJ/BFD (national und international) wird grundsätzlich als Vorpraktikum anerkannt, wenn der Dienst mindestens 11 Monate dauerte.

Wenn der Zeitraum Ihres Freiwilligendienstes kürzer war, wird die praktische Tätigkeit wie ein Praktikum in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit geprüft. In diesem Fall müssen Sie die ausgefüllte Bescheinigung zum Vorpraktikum einreichen.

Welche Ausbildungen werden als Vorpraktikum anerkannt?

Eine dreijährige Berufsausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in, staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in oder Kinderdorfmutter/-vater wird als Vorpraktikum anerkannt. Als Nachweis reichen Sie das Abschlusszeugnis sowie die Urkunde der staatlichen Anerkennung ein.

Kann ich ehrenamtliche Tätigkeit anrechnen lassen?

Ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Feld der Sozialen Arbeit müssen zunächst geprüft werden und können gegebenenfalls zum Teil anerkannt werden. Hierfür sind unsere Kriterien zur Anrechnung des Vorpraktikums ausschlaggebend. Für den Nachweis ehrenamtlicher Tätigkeiten senden Sie uns eine Bescheinigung der Praxisstelle zu, aus der Art, Umfang und Dauer Ihrer Tätigkeit hervorgehen.

Kann ich ein sozialpädagogisches Praktikum im Rahmen des Erwerbs der Fachhochschulreife (FOS) als Vorpraktikum anerkennen lassen?

Ja, wenn das Praktikum in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit gemacht worden ist. Für den Nachweis füllen Sie die Bescheinigung zum Vorpraktikum aus.

Kann ich Schulpraktika als Vorpraktikum anrechnen lassen?

Schulpraktika erkennt die FH Münster nicht als Vorpraktikum an, es sei denn sie wurden im Rahmen des Erwerbs der Fachhochschulreife (FOS) erbracht.

Wer kann die fachliche Anleitung meines Praktikums übernehmen?

Ihr Praktikum soll von einem/einer BA Sozialarbeiter*in oder Dipl. Sozialpädagog*in angeleitet werden. Pädagog*innen und Erziehungswissenschaftler*innen (BA/ MA) können Ihre Anleitung nur übernehmen, wenn sie in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit tätig sind. Mit Ihrer/m Anleiter*in arbeiten Sie eng zusammen und stehen im regelmäßigen Kontakt.

Beratung und Kontakt

Bei Fragen zum Vorpraktikum hilft Ihnen das Praxisreferat gerne weiter. Unsere Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier:

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