Infoveranstaltung Masterstudiengang Sozialmanagement
Die nächste Infoveranstaltung findet am 07.12.2023, 18 Uhr via Zoom statt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Prof. Dr. Löhe, Studiengangsleiter
Sophie Evers, Studiengangskoordinatorin
Imagevideo Master Sozialmanagement FH Münster
Einzigartig in Deutschland: Nachhaltigkeit im Curriculum und Digitalisierung als Querschnittsmodul
Bewerbungsinfos für Studierende Master Sozialmanagement
Studium
Der weiterbildende Master-Studiengang SOZIALMANAGEMENT ist dem Ziel verpflichtet, differenzierte Steuerungs- und Leitungskompetenzen in Verbindung mit den Gegebenheiten in der Sozialen Arbeit und den dort vorhandenen fachlichen Anforderungen zu vermitteln. Dies macht das Spezifikum von Sozialmanagement aus. Die zu vermittelnden Kompetenzen des Sozialmanagements richten sich auf die Anwendung von ökonomischen und organisationsgestaltenden Überlegungen und Strategien unter den spezifischen (fachlichen, normativen, politischen, rechtlichen) Bedingungen von Einrichtungen der Sozialen Arbeit.
Das ausführliche Studienkonzept finden Sie hier als Download.
Zielgruppe
Der weiterbildende Master-Studiengang SOZIALMANAGEMENT richtet sich an Personen,
- die in der Sozialen Arbeit tätig sind,
- die sich auf die Übernahme von Leitungsaufgaben auf unterschiedlichen Hierarchie-Ebenen vorbereiten oder sich in ihren bereits vorhandenen Leitungsaufgaben qualifizieren wollen, oder
- die sich wissenschaftlich weiterqualifizieren möchten.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an dem Studiengang sind:
- der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums in einem grundständigen Studiengang der Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit an einer Fachhochschule oder Universität mit einer Gesamtnote von grundsätzlich mindestens "gut" (2,3),
- der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des grundständigen Studienganges. (Zeiten eines einschlägigen Berufspraktikums bis zum Umfang von einem Jahr werden auf diese angerechnet)
Zugelassen werden auch solche Interessent:innen, die einen anderen Hochschulabschluss als den der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit absolviert haben, wenn dieser berufsqualifizierende Hochschulabschluss für die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit relevant ist. Dies trifft z.B. zu für Diplom-Pädagog:innen, Diplom-Psycholog:innen, Diplom-Soziolog:innen u.a. Solche interessierten Personen können für den Studiengang zugelassen werden, wenn sie - neben der Gesamtnote ihres Hochschulabschlusses von mindestens "gut" (2,3) - eine mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit nach dem erfolgreichen Abschluss ihres grundständigen Studienganges nachweisen können.
Ausnahmen bei der Voraussetzung der Mindestnote von "gut" (2,3) im ersten berufsqualifizierenden Abschluss sind möglich,
- wenn ein:e Interessent:in in der beruflichen Tätigkeit nach dem Hochschulabschluss besonders qualifizierte Leistungen erbracht hat (z.B. in disponierenden Tätigkeiten innerhalb einer Einrichtung, in Projekten, in einer langjährigen Leitungstätigkeit oder in umfassenden Projekten mit starkem Bezug zu Managementtätigkeiten, z.B. als langjährige:r Qualitätsbeauftragte:r einer Einrichtung), oder
- wenn ein:e Interessent:in in der Abschlussarbeit im Rahmen des ersten Hochschulabschlusses eine besonders gute Fähigkeit zur wissenschaftlichen Reflexion praxisbezogener Zusammenhänge hat erkennen lassen (besonders gute Note bei der Abschlussarbeit).
Studienziele
Vermittlung von Leitungs- und Strukturierungskompetenzen in der Sozialen Arbeit:
- Der Studiengang verfolgt das Ziel, Fachkräften in der Sozialen Arbeit umfassende Kompetenzen zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, Strukturierungs- und Leitungsaufgaben auf den unterschiedlichen Hierarchie-Ebenen in Einrichtungen der Sozialen Arbeit zu erkennen, zu analysieren und kompetent zu bewältigen. Die Strukturierungs- und Leitungsaufgaben, die von den Fachkräften analysiert und bewältigt werden müssen, ergeben sich in betriebswirtschaftlicher, rechtlicher, sozialpolitischer, personaler und organisationsbezogener Hinsicht.
- Das Studium kann auch Grundlage für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung sein.
- Der Abschluss eröffnet die Perspektive einer nachfolgenden Promotion an einer Universität.
Mastermodule/Fächer
Der weiterbildende Master-Studiengang SOZIALMANAGEMENT hat eine Regeldauer von fünf Semestern:
- vier Semester für das Studium der Module (Lernbereiche) und die entsprechenden Modulprüfungen und
- das fünfte Semester für das Schreiben der Master-Arbeit und das abschließende Kolloquium.
Nach erfolgreichem Studium wird der Hochschul-Abschluss "Master of Arts (Schwerpunkt: Sozialmanagement)" verliehen.
Berufsbegleitend studieren:
Der Master-Studiengang SOZIALMANAGEMENT ist auf ein berufsbegleitendes Studium ausgerichtet.
- Er ist aufgeteilt in ca. 70 % Fernstudienanteile (Studienbriefe) und ca. 30 % Präsenzanteile (Präsenzseminare am Standort "Fachhochschule Münster"). Damit ergibt sich eine relativ hohe Flexibilität bei der Wahl der eigenen Studienzeiten.
- Im Rahmen des Fernstudiums erhalten die Teilnehmer:innen in jedem Semester studienbegleitende Literatur, deren Studium die Grundlage für die Präsenzseminare und die Prüfungen bildet.
- Die Präsenzphasen finden an der Fachhochschule in der Regel an Wochenenden (freitags 14 bis ca. 21 Uhr sowie samstags 9 bis 17 Uhr) statt. Konkret bedeutet dies: im ersten, zweiten und dritten Semester jeweils fünf Wochenendblöcke, im vierten Semester drei Wochenendblöcke.
Der berufsbegleitende Charakter des Studiums eröffnet auch in didaktischer Hinsicht produktive Chancen:
- Das Konzept des Studiengangs ist ausgerichtet auf eine Nutzung der Reflexion von Praxiserfahrungen für das Studium: Dies wir in besonderer Weise deutlich im Modul "Praxisreflexion zum Managementhandeln in Einrichtungen der Sozialen Arbeit", welches das gesamte Studium durchzieht.
- In den Präsenzphasen können neben der Erörterung offener Fragen aus der studienbegleitenden Literatur auch solche Fragen und Probleme bearbeitet werden, die die Teilnehmenden aus ihrer Praxis einbringen.
- Durch die Wahl von entsprechenden Themen für die Masterarbeit und für Hausarbeiten zu den Modulprüfungen kann eine unmittelbare Verbindung zwischen Praxis und berufsbegleitendem Studium hergestellt werden.
Studienbegleitende Literatur
Die Themen der studienbegleitenden Literatur und die Autor:innen sind in der nachfolgenden Übersicht zum Download bereitgestellt.
Präsenzzeiten
Die Präsenzseminare finden an der Fachhochschule statt: in der Regel an Wochenenden (freitags 14 bis ca. 21 Uhr sowie samstags 9 bis 17 Uhr):
- im ersten, zweiten und dritten Semester jeweils fünf Wochenendblöcke und
- im vierten Semester drei Wochenendblöcke.
Die Termine für die Wochenendseminare und für die Viertagesblöcke werden rechtzeitig (in der Regel ein halbes Jahr vorher) bekannt gegeben, damit sich alle Teilnehmer:innen in ihrer Zeitplanung darauf einstellen können.
Zulassungsvoraussetzung
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an dem Studiengang sind:
- der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums in einem grundständigen Studiengang der Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit an einer Fachhochschule oder Universität mit einer Gesamtnote von grundsätzlich mindestens "gut" (2,3),
- der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des grundständigen Studienganges. (Zeiten eines einschlägigen Berufspraktikums bis zum Umfang von einem Jahr werden auf diese angerechnet)
- Zugelassen werden auch solche Interessent:innen, die einen anderen Hochschulabschluss als den der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit absolviert haben, wenn dieser berufsqualifizierende Hochschulabschluss für die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit relevant ist. Dies trifft z.B. zu für Diplom-Pädagog:innen, Diplom-Psycholog:innen, Diplom-Soziolog:innen u.a. Solche Interessent:innen können für den Studiengang zugelassen werden, wenn sie - neben der Gesamtnote ihres Hochschulabschlusses von mindestens "gut" (2,3) - eine mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres grundständigen Studienganges nachweisen können.
Ausnahmen bei der Voraussetzung der Mindestnote von "gut" (2,3) im ersten berufsqualifizierenden Abschluss sind möglich, - wenn ein:e Interessent:in in der beruflichen Tätigkeit nach einem Hochschulabschluss besonders qualifizierte Leistungen erbracht hat (z.B. in disponierenden Tätigkeiten innerhalb einer Einrichtung, in Projekten, in einer langjährigen Leitungstätigkeit oder in umfassenden Projekten mit starkem Bezug zu Managementtätigkeiten, z.B. als langjährige:r Qualitätsbeauftragte:r einer Einrichtung), oder
- wenn ein:e Interessent:in in der Abschlussarbeit im Rahmen des ersten Hochschulabschlusses eine besonders gute Fähigkeit zur wissenschaftlichen Reflexion praxisbezogener Zusammenhänge hat erkennen lassen (besonders gute Note bei der Abschlussarbeit).
Bewerbung
In den weiterbildenden Master-Studiengang SOZIALMANAGEMENT können an der Fachhochschule Münster pro Semester jeweils bis zu 25 Teilnehmer:innen aufgenommen werden.
Bewerbungsfristen sind:
- für den Beginn im Sommersemester: 15. Januar
- für den Beginn im Wintersemester: 30. Juni
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen eingesandt werden:
- formloser Antrag auf Zulassung (Anschreiben und Angaben zur Studienmotivation);
- Zeugnis eines abgeschlossenen, für die Soziale Arbeit relevanten Studiums;
- Nachweis einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit in einer Einrichtung der Sozialen Arbeit (bei Diplom-Sozialarbeiter:innen bzw. Diplom-Sozialpädagog:innen inkl. Anerkennungsjahr) (bei Angehörigen von Berufsgruppen außerhalb von Sozialarbeit/ Sozialpädagogik: Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in der Sozialen Arbeit) - Nachweis entweder durch eine vom Arbeitgebenden im Original unterschriebene Bescheinigung oder durch eine Kopie eines Nachweisdokuments;
- Nachweis der aktuellen Tätigkeit bzw. Tätigkeit zum Zeitpunkt zur Aufnahme des Studiums;
- tabellarischer Lebenslauf;
- Bewerber:innen, die in ihrem Erststudium eine Note unterhalb von 2,3 erreicht haben, sollten Angaben zu besonders qualifizierten Tätigkeiten in der beruflichen Praxis beifügen.
Die Bewerbungen sind zu richten an:
Teilnahmebeitrag
Der weiterbildende Master-Studiengang Sozialmanagement wird durch Teilnahmebeiträge finanziert. Der Teilnahmebeitrag beträgt 1.350,- € pro Semester. Ferner muss die Semestergebühr für die Einschreibung (und nachfolgend jeweils für Rückmeldungen pro Semester) bezahlt werden. Die Semestergebühr beträgt zur Zeit 120 € ohne Semesterticket und 335,20 € mit Semesterticket zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in NRW; Studierende können wählen zwischen einer Semestergebühr ohne und mit Semesterticket. Bei einem regelhaften Studienverlauf von fünf Semestern ergibt dies eine Gesamtsumme für einen Studierenden von 6.750,- € (zuzüglich Semestergebühren für fünf Semester von 600,- € ohne Nutzung des Semestertickets oder 1676,- € mit Nutzung des Semestertickets).
Teilnahmebeitrag und Semestergebühr müssen jeweils vor Beginn der einzelnen Semester bezahlt werden.