Die Vertretung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren
26. Februar 2020 - 27. Februar 2020Die Vertretung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren kann zu Recht als äußerst anspruchsvoll bezeichnet werden. Primär, weil man es mit Kindern zutun hat, die häufig bereits in frühen Lebensjahren schwierige Situationen erleben mussten.
Sekundär, weil erwartet wird, dass man in gewisser Weise eine „Eierlegendewollmilchsau“ darstellt. So wird nicht nur vorausgesetzt, dass man mit den materiell rechtlichen Vorgaben vertraut ist und das FamFG wie seine Westentasche kennt, sondern auch, dass man weiß, wer was wann und wie im familiengerichtlichen Verfahren zu tun (und auch zu lassen) hat.
Diese zweitägige Weiterbildung macht aus Ihnen zwar keine „Eierlegendewollmilchsau“, bietet aber die nötige rechtliche Orientierung, um Kinder im familiengerichtlichen Verfahren professionell vertreten zu können.
• Einführung und Vertiefung der materiell rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der aktuellen
Rechtsprechung:
• elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung
• Kindeswohlgefährdung
• Verbleibensanordnung
• Umgang
• Einführung in das FamFG:
• Systematik
• Verfahrensrechte
• Fristen und Termine
• Anhörungstermin
• "Who ist Who" im familiengerichtlichen Verfahren:
• Beteiligtenrolle
• Abgrenzung zu anderen Beteiligten
• Sachverständigenrecht
• Strategie und Taktik
Das Seminar wendet sich an Fachkräfte des allgemeinen sozialen Dienstes,
Vormünder und Verfahrensbeistände
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Unterrichtsstunden: | 16 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 245,00 € |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Dr. Marie-Luise Kohne, Rechtsanwältin, Münster
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: Wird noch bekanntgegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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26. Februar 2020 | 10:00 - 17:00 Uhr |
27. Februar 2020 | 09:00 - 16:00 Uhr |