ICF - Ideengeschichte, Bundesteilhabegesetz und Anwendungsalltag in Bedarfsermittlung und Leistungsplanung (ONLINE-SEMINAR)

3. Februar 2021

Zum Thema

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde 2001 verabschiedet und soll eine international einheitliche Kommunikation zur „Beschreibung des Gesundheitszustands und der mit Gesundheit zusammenhängenden Zustände“ aller Menschen ermöglichen. Die ICF stellt die Weiterentwicklung der Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) aus dem Jahr 1980 dar. Durch die Fokussierung auf die Funktionsfähigkeit und die Einbeziehung der Komponenten Körperfunktionen, Körperstrukturen, Aktivitäten, Partizipation sowie Umwelt- und personbezogene Faktoren und deren Wechselwirkungen beinhaltet die ICF in der Theorie ein umfassenderes Konzept der funktionalen Gesundheit als die Vorgängerversion der ICIDH.
Das BTHG bezieht sich auf das Behinderungsverständnis der UN-BRK und definiert in § 2 Abs. 1 SGB IX-neu Behinderung als „Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Gesundheitsproblem und den personen- und umweltbezogenen Kontextfaktoren“ (BT-Drs. 18/9522, S. 227). Die Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX-neu soll durch ein ICF-orientiertes Instrument erfolgen.
Seitens der Praxis wird die Frage gestellt, inwieweit die Bezugnahme auf ein nahezu umfassend beschreibendes System hinreichend konkret und alltagstauglich ist. Eine Antwort darauf ist die Entwicklung sogenannter Core-Sets, „thematisch“ eingeschränkter ICF-Varianten für spezifische Fragestellungen. Hierfür gibt es diverse Unterstützungsmöglichkeiten bis hin zur automatisierten Erstellung von Dokumentationsbögen.
Die praktische Umsetzung in Bedarfsermittlung und Hilfeplanung wird derzeit zudem in verschiedenen Modellvorhaben erprobt.
Während die „Philosophie“ der Bedarfsermittlung und Leistungsplanung nach der ICF bei körperlichen und Sinnesbeeinträchtigungen unmittelbar einleuchtet, ist die Umsetzung bei psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen anspruchsvoller und stößt nicht selten an vermeintliche oder tatsächliche fachliche wie praktische Grenzen. Schwerpunkt des Seminars sollen daher weniger z.B. technische und stadtplanerische Fragestellungen als solche im psychosozialen Arbeitsfeld sein. Dennoch kann das architektonische Konzept des „Universal Design“ interessante Anregungen und Analogien für die Leistungsplanung bieten.

Veranstaltungsinhalte

• Geschichte, Anspruch und Anwendungsbereiche der ICF
• Bundesteilhabegesetz: was ist im Denkansatz neu, was bedeutet es für die alltägliche Arbeit?
• „Allumfassendes System“ versus Praxisnotwendigkeiten der Bedarfsermittlung und Leistungsplanung
• ICF-Core-Sets als pragmatischer Kompromissweg?
• Praxisbeispiele der Seminarteilnehmer/innen

Zielgruppe

Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern

Zusatzinfos

Die Weiterbildung findet über Zoom statt. Die Teilnahme ist auch möglich ohne das Programm herunter zu laden. Der Account läuft über die FH Münster.

Für eine störungsfreie Teilnahme benötigen Sie eine stabile Internetverbindung sowie ein Endgerät (PC oder Laptop) mit Kamera. Wir raten von der Nutzung eines Tablets ab, da die Darstellung der Präsentationen nicht optimal ist. Zudem empfehlen wir Ihnen, sollten Sie ein dienstliches Laptop etc. nutzen, im Vorfeld zu prüfen, ob die App zugelassen wird.

Empfehlenswert, aber nicht Voraussetzung ist die Nutzung eines Headsets mit Mikrofon.

 

Rahmendaten der Veranstaltung
Unterrichtsstunden:8
TeilnehmerInnenzahl:20
Teilnahmeentgelt:125,00 €
AnsprechpartnerInnen, DozentInnen, ReferentInnen und Seminarleitung

ReferentIn
  • Prof. Dr. med. Hanns Rüdiger Röttgers, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
Veranstaltungsort
  • FH Münster - Referat Weiterbildung
    Online-Seminar
    Portal: Zoom
  • Raum: Link wird ca. 1 Woche vor Kursbeginn verschickt
Termin(e), Uhrzeiten
3. Februar 202110:00 - 17:00 Uhr

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