Hilfeplaner oder Ausfallbürge: Eine Einführung in die Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII (ONLINE-SEMINAR)
1. Februar 2021 - 3. Februar 2021Im Rahmen der Eingliederungshilfe ist das Jugendamt Rehabilitationsträger. Bei Anträgen auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung sind die Fachkräfte in den Jugendämtern besonders gefordert und müssen bei der Prüfung und Gewährung von Hilfen spezielle Vorgaben beachten, insbesondere des SGB IX.
Zum 1. Januar 2018 haben sich die Vorgaben zum Verfahren der Rehabilitationsträger durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), umfassend geändert. Zum 1. Januar 2020 ist das Eingliederungshilferecht aus dem SGB XII herausgelöst und als besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) zu Teil 2 des SGB IX geworden.
Nicht selten kommt es zu Unstimmigkeiten mit anderen Rehabilitationsträgern bezüglich der Zuständigkeit, teilweise wird die Jugendhilfe im Rahmen ihrer nachrangigen Leistungspflicht zum Ausfallbürgen. Hinzu kommen Fragen der Qualität und deren Sicherung bei den Hilfeanbietern.
Tag 1 (Prof. Dr. Hanns Rüdiger Röttgers, FH Münster)
• „Seelische Gesundheit“, Psychische Erkrankung und Behinderung/Abgrenzung zu anderen
Behinderungsformen
• Störungsbilder gemäß ICD-10 und ihre Abgrenzung (insb. Teilleistungsstörungen, ADHS, Autismus)
• Betrachtung der Eingliederungshilfe-Praxis in Deutschland, Eignung von Hilfen
Tag 2 und 3 (Linda Krolczik, LVR-Landesjugendamt Rheinland)
• Einführung in die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
• Verfahren bei Antragsstellung im Jugendamt (Antragsverfahren, Prüfung der Leistungsvoraussetzungen,
Beendigung einer gewährten Hilfe)
• Vor- und Nachrangverhältnis der (Reha-)Träger
• Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung (SGB IX, Teil 1)
• Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2)
• Abgrenzung zur Hilfe zur Erziehung
Fachkräfte, die mit der Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII befasst sind
Die Weiterbildung findet über Zoom statt. Die Teilnahme ist auch möglich ohne das Programm herunter zu laden. Der Account läuft über die FH Münster.
Für eine störungsfreie Teilnahme benötigen Sie eine stabile Internetverbindung sowie ein Endgerät (PC oder Laptop) mit Kamera. Wir raten von der Nutzung eines Tablets ab, da die Darstellung der Präsentationen nicht optimal ist. Zudem empfehlen wir Ihnen, sollten Sie ein dienstliches Laptop etc. nutzen, im Vorfeld zu prüfen, ob die App zugelassen wird.
Empfehlenswert, aber nicht Voraussetzung ist die Nutzung eines Headsets mit Mikrofon.
Sie haben noch keine Erfahrung mit digitalen Weiterbildungen und/oder mit Zoom? Kein Problem! Wir bieten Ihnen kostenfreie (Technik-) Vorab-Check-Ins an. Informationen erhalten Sie mit der Einladung zur Weiterbildung.
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Unterrichtsstunden: | 16 |
TeilnehmerInnenzahl: | 22 |
Teilnahmeentgelt: | 365,00 € |
ReferentIn
- Linda Krolczik, M.A., LVR-Landesjugendamt Rheinland
- Prof. Dr. med. Hanns Rüdiger Röttgers, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- FH Münster - Referat Weiterbildung
Online-Seminar
Portal: Zoom - Raum: Link wird ca. 1 Woche vor Kursbeginn verschickt
Termin(e), Uhrzeiten | |
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1. Februar 2021 | 09:00 - 16:00 Uhr |
2. Februar 2021 | 09:00 - 16:00 Uhr |
3. Februar 2021 | 09:00 - 16:00 Uhr |