Schutzpläne bei eingeschätzter Kindeswohlgefährdung

15. April 2024

Zum Thema

Ein Schutzplan kennzeichnet im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung eine konkrete Anforderung an die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder vor Gefahren für ihr Wohl (im Sinne des § 8a SGB VIII und des § 1666 BGB) zu schützen. Ob als „Schutzkonzept“, „Kontrollvereinbarung“ oder „Schutzplan“ – in vielen Jugendhilfebezirken werden Schutzaufträge bei Kindeswohlgefährdung nach einem ähnlichen Prinzip organisiert. Oft werden Erziehungshilfen mit expliziten Kontrollaufgaben kombiniert. Die konkrete Praxis der Teilnehmenden wird in der Weiterbildung aufgegriffen und gemeinsam reflektiert. Des Weiteren werden die Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt der FH Münster zum Thema „Schutzpläne in der Hilfeplanung“ vorgestellt, Chancen und Grenzen von Schutzplänen thematisiert und die praktische Umsetzung von Schutzplänen im Alltag der Jugendhilfe exemplarisch erarbeitet.

Veranstaltungsinhalte

• Was sind eigentlich Schutzpläne?
• Funktionen und Grenzen von Schutzplänen
• Qualitätskriterien von Schutzplänen
• Kooperation von ASD und freien Trägern im Schutzplan
• Beteiligung von Betroffenen als Erfolgsfaktor im Kinderschutz

Zielgruppe

Fachkräfte aus der Jugendhilfe, insbesondere aus den Arbeitsfeldern ASD und Hilfe zur Erziehung

Rahmendaten der Veranstaltung
TeilnehmerInnenzahl:16
Teilnahmeentgelt:150,00 €
AnsprechpartnerInnen, DozentInnen, ReferentInnen und Seminarleitung

ReferentIn
  • Mike Lenkenhoff, M.A., FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
Veranstaltungsort
  • Deilmann Haus III
    Johann-Krane-Weg 25
    48149 Münster
  • Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten
15. April 202410:00 - 17:00 Uhr

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