Schutzpläne bei eingeschätzter Kindeswohlgefährdung
25. Oktober 2023Ein Schutzplan kennzeichnet im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung eine konkrete Anforderung an die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder vor Gefahren für ihr Wohl (im Sinne des § 8a SGB VIII und des § 1666 BGB) zu schützen. Ob als „Schutzkonzept“, „Kontrollvereinbarung“ oder „Schutzplan“ – in vielen Jugendhilfebezirken werden Schutzaufträge bei Kindeswohlgefährdung nach einem ähnlichen Prinzip organisiert. Oft werden Erziehungshilfen mit expliziten Kontrollaufgaben kombiniert. Die konkrete Praxis der Teilnehmenden wird in der Weiterbildung aufgegriffen und gemeinsam reflektiert. Des Weiteren werden die Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt der FH Münster zum Thema „Schutzpläne in der Hilfeplanung“ vorgestellt, Chancen und Grenzen von Schutzplänen thematisiert und die praktische Umsetzung von Schutzplänen im Alltag der Jugendhilfe exemplarisch erarbeitet.
• Was sind eigentlich Schutzpläne?
• Funktionen und Grenzen von Schutzplänen
• Qualitätskriterien von Schutzplänen
• Kooperation von ASD und freien Trägern im Schutzplan
• Beteiligung von Betroffenen als Erfolgsfaktor im Kinderschutz
Fachkräfte aus der Jugendhilfe, insbesondere aus den Arbeitsfeldern ASD und Hilfe zur Erziehung
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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TeilnehmerInnenzahl: | 16 |
Teilnahmeentgelt: | 150,00 € |
ReferentIn
- Mike Lenkenhoff, M.A., FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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25. Oktober 2023 | 10:00 - 17:00 Uhr |