Die Vertretung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren
18. November 2019 - 19. November 2019Die Vertretung von Kindern im familiengerechtlichen Verfahren kann zu Recht als äußerst anspruchsvoll bezeichnet werden. Primär, weil man es mit Kindern zutun hat, die häufig bereits in frühen Lebensjahren schwierigen Situationen erleben mussten. Sekundär, weil erwartet wird, dass man in gewisser Weise eine „Eierlegendewollmilchsau“ darstellt. So wird nicht nur vorausgesetzt, dass man mit den materiell rechtlichen Vorgaben vertraut ist und das FamFG wie seine Westentasche kennt, sondern auch, das man weiß, wer was wann und wie im familiengerichtlichen Verfahren zu tun (und auch zu lassen) hat.
Diese zweitägige Weiterbildung macht aus Ihnen zwar keine „Eierlegendewollmilchsau“, bietet aber die nötige rechtliche Orientierung, um Kinder im familiengerichtlichen Verfahren professionell vertreten zu können.
- Einführung und Vertiefung der materiell rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, ibs.:
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elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung
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Kindeswohlgefährdung
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Verbleibensanordnung
- Umgang
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Systematik
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Verfahrensrechte
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Fristen und Termine
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Anhörungstermin
- "Who ist Who" im familiengerichtlichen Verfahren, ibs.:
- Beteiligtenrolle
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Abgrenzung zu anderen Beteiligten
- Sachverständigenrecht
- Strategie und Taktik
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter des allgemeinen sozialen Dienstes, Vormünder und Verfahrensbeiständen
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Unterrichtsstunden: | 16 |
TeilnehmerInnenzahl: | 20 |
Teilnahmeentgelt: | 235,00 € |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Dr. Marie-Luise Kohne, Rechtsanwältin, Münster
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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18. November 2019 | 10:00 - 17:00 Uhr |
19. November 2019 | 09:00 - 16:00 Uhr |