Ich sehe was, was du nicht siehst! - Einführung in die kollegiale Fallberatung für Vormünder
4. September 2019Von Vormündern wird (zu Recht) erwartet, dass sie zwecks Bewältigung ihrer komplexen Aufgaben regelmäßig Supervision, Intervision und kollegiale Beratung in Anspruch nehmen (vgl. Qualitätsstandards für Vormünder der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen 2013).
Bisweilen fehlt allerdings für Supervision Zeit und/ oder Geld, Intervision scheint im organisationalen Alltag nur bedingt praktikable zu sein und kollegiale Fallberatung beschränkt sich nicht selten auf ein Gespräch zwischen „Tür-und-Angel“. Dies ist zum einen ebenfalls der fehlenden Zeit geschuldet, zum anderen scheinen aber auch methodisch angeleitete Verfahren zu fehlen, mit denen strukturiert und zeitlich komprimiert laufenden Fälle gemeinsam beraten werden können.
In dieser eintägigen Weiterbildung, die sich explizit an Vormünder richtet, soll anhand des Modells von Tietze (2015) eine Methode der kollegialen Fallberatung vorgestellt werden, die es ermöglicht einen Fall innerhalb von maximal 45 Minuten kollegial zu beraten. Welche Zusammenhänge zwischen dem Kinderspiel „Ich sehe was, was du nicht siehst!“ und kollegialer Fallberatung bestehen, wird vor Ort gelüftet. Darüber hinaus soll - bei Bedarf - angeregt werden, dass sich die Weiterbildungsteilnehmenden nach Abschluss der Weiterbildung regelmäßig treffen, um basierend auf der vorgestellten Methode Fälle gemeinsam kollegial beraten zu können.
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Theoretische Grundlagen der kollegialen Fallberatung? - Oder: Ich sehe was, was du nicht siehst!
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Die Phasen und Rollen der kollegialen Fallberatung
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Kollegiale Fallberatung konkret: Umsetzung des Modells von Tietze
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Gemeinsame Reflexion
Fachkräfte aus den Vormundschaften
Rahmendaten der Veranstaltung | |
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Unterrichtsstunden: | 8 |
TeilnehmerInnenzahl: | 16 |
Teilnahmeentgelt: | 115,00 € |
Teilnahmehinweise: | Download der Teilnahmehinweise |
ReferentIn
- Mike Lenkenhoff , Dipl.-Soz.Päd/Dipl.-Soz.Arb, M.A., FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Prof. Dr. Stefan Gesmann, FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
- Deilmann Haus III
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster - Raum: wird noch bekannt gegeben
Termin(e), Uhrzeiten | |
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4. September 2019 | 10:00 - 17:00 Uhr |