Ob als Auftraggeber, Partner oder Kunde - von den Angeboten einer Hochschule können Sie in ganz unterschiedlichen Formen profitieren:

 

Auftragsforschung...

Auftragsforschung bedeutet: wissenschaftliche Forschung und Entwicklung im Auftrag eines Mittelgebers. Ziele, Methoden und Projektschritte werden eng zwischen dem Auftraggeber und der Hochschule abgestimmt, kennzeichnend für diese Kooperationsform ist ein Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Der Forschungsauftrag unterliegt der Umsatzsteuerpflicht und sollte vertraglich geregelt werden.

Kooperationsforschung...

Kooperationsforschung bedeutet, dass die Partner an einem gemeinsamen Ziel arbeiten - auf Augenhöhe. Ziele, Methoden und Projektschritte sowie die Verwertung der Ergebnisse werden eng abgestimmt und in einem Kooperationsvertrag fixiert. Jeder Partner kommt für seine Kosten auf. In der Regel zählen alle öffentlich geförderten Forschungsvorhaben zu dieser Kooperationsform.

Hochschulforschung mit Praxispartnern...

Eine Besonderheit bieten beispielsweise die fachhochschulspezifischen Förderprogramme von Bund und Land. Hier werden die Forschungs- und Verbundfähigkeit gestärkt. Die Hochschulen greifen aktuelle Fragestellungen ihrer Praxispartner auf. Letztere stellen oft einen Eigenanteil in Form von geldwerten oder Barleistungen für die anwendungsorientierten Projekte zur Verfügung.

Gutachten und Beratung...

Hochschulen sind wissenschaftlich anerkannte und neutrale Einrichtungen. Ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfügen über eine ausgewiesene Expertise auf ihren Fachgebieten. Sie werden daher regelmäßig als Gutachter und Berater eingebunden, sei es beispielsweise bei der Aufklärung von Schadenfällen oder der Strategieentwicklung in Unternehmen und Institutionen. Gerade in den technischen Bereichen können sie dabei auf spezifisches Equipment zurückgreifen, das üblicherweise in KMU nicht vorhanden ist.

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