Das Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW unterstützt Gründerinnen und Gründer durch Förderung von Beratungsleistungen. Berechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in NRW gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 50% des gezeichneten Kapitals an einem Unternehmen als tätiger Gesellschafter beteiligen möchten.
Die Potenzialberatung bietet eine beteiligungsorientierte Analyse der Stärken und Schwächen sowie die Erstellung eines Handlungsplans zur Optimierung von betrieblichen Abläufen. Berechtigt sind alle Unternehmen, die ihren Sitz und Arbeitsstätte in NRW haben.