Wenn Sie bei der Auftragsforschung alle direkten Projekt- und Nebenkosten der Hochschule als direkter Auftraggeber zahlen, gehören die Ergebnisse selbstverständlich Ihnen. Wenn die Hochschule aber als Kooperationspartner im Projekt auftritt und beispielsweise durch Fördergelder die eigenen Projektkosten selbst finanziert, kann die Hochschule schutztrechtsrelevante Ergebnisse nur zu marktüblichen Konditionen an Sie übertragen. Dies ist eine Folge der Beihilfeprüfung. Selbstverständlich werden die von Ihnen in öffentlichen Förderprojekten oft eingeforderten Eigenanteile aus der Wirtschaft hier berücksichtigt.
Übrigens: Mit der Novellierung von § 42 des Arbeitnehmererfindergesetzes ist 2002 das sogenannte Hochschullehrerprivileg weggefallen. Bei Erfindungen von Hochschulforschern wird die Hochschule somit als Arbeitgeber formal beteiligt.
Eine Ausnahme bilden Studierende, da sie zwar Hochschulangehörige, aber keine Mitarbeiter sind. In Hochschulprojekten werden sie daher über Werk- oder Arbeitsverträge verpflichtet, die Rechte an ihren Teilergebnissen auch an die Hochschule abzutreten. So kann die Hochschule die Ergebnisse in das Kooperations- oder Auftragsprojekt einbringen.
Geheimhaltung...
Eine Besonderheit bei der Zusammenarbeit mit Hochschulen ist, dass sie mit Ihnen im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre in der Regel mindestens ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen vereinbaren. Denn nur so können die erzielten Ergebnisse auch für weitere Forschungsarbeiten und vor allem in der Lehre eingesetzt werden.
Darüber hinaus haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein hohes Publikationsinteresse an spannenden Ergebnissen: Veröffentlichungen sind ein wichtiger Leistungsindikator in der Wissenschaft.
Dies bedeutet ausdrücklich aber nicht, dass die für Sie markt- und schutzrechtsrelevanten Arbeitsergebnisse ungeschützt kommuniziert werden. Oft wird hierzu eine zeitverzögerte oder anonymisierte und mit Ihnen abgestimmte Veröffentlichung vereinbart.
Musterverträge und Ansprechpartner...
Die Hochschulen verfügen in der Regel über Standardverträge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Darüber hinaus haben auch Kammern und Netzwerke Musterverträge erarbeitet. Wir haben einige Links für Sie gesammelt.
Vor allem stehen Ihnen die Transferberater der Hochschulen, Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen gerne mit Rat und Tat zur Seite.