Wandelfonds 2025

Es ist soweit: Der Wandelfonds geht in die nächste Runde!

In der Ausschreibungsrunde Wandelfonds 2025 können Sie bis zu 36.000 € für Ihr innovatives Vorhaben im Themenfeld "Flexible Lernwege und digitale Lernorte" beantragen. Gefördert werden Projekte, die Lehre und Studium an der FH Münster mit neuen Ansätzen bereichern und weiterentwickeln.

Dies kann einzelne Lehrveranstaltungen, Module, Studienabschnitte oder ganze Studiengänge sowie zugehörige Unterstützungsprozesse und -strukturen betreffen. Besonders begrüßt werden kooperativ angelegte Projekte, in denen mehrere Lehrende bzw. Organisationseinheiten der Hochschule zusammenwirken.

Los geht's - wir sind gespannt auf Ihre Projektideen!

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Mitarbeitenden der FH Münster, d. h. Professor*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter* innen in Technik und Verwaltung.

Bitte beachten Sie: falls die Unterstützung der Hochschulbibliothek oder einer anderen Einrichtung der Hochschule erforderlich ist, sind vorherige Absprachen empfehlenswert. In dieser Ausschreibungsrunde ist kein Support durch die DVZ möglich. Sollten (programmier-) technische Aufgaben notwendig sein, müssen die Antragstellenden darlegen, wie diese Aufgaben konkret umgesetzt werden und wie die digitalen Werkzeuge und Programmierungen in die Grundstruktur der FH Münster (z.B. Ilias, Leukipp) integriert werden können. Sofern Software angeschafft oder frei verfügbare Software genutzt werden soll, ist dies mit der DVZ bei der Antragstellung abzusprechen, um den nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten bzw. Parallelstrukturen zu vermeiden.

Nach Rücksprache besteht die Möglichkeit, lehrnahe Programmierungen durch das Wandelwerk durchzuführen.

Wie stelle ich einen Antrag?

Zur Beschreibung Ihrer Idee verwenden Sie bitte ausschließlich das Antragsformular. Für Anträge aus den Fachbereichen sind die Unterschrift und ggf. eine Stellungnahme des Dekans/der Dekanin erforderlich. Bei Anträgen aus den Zentralen Service-Einrichtungen müssen die Leitung und der Kanzler unterschreiben. Anträge aus der Transferagentur benötigen die Unterschrift der Leitung. Anträge, die von mehreren Fachbereichen oder Zentralen Service-Einrichtungen gemeinsam eingereicht werden, benötigen die oben genannten Unterschriften von jeder beteiligten Organisationseinheit.

Das Antragsformular kann digital unterschrieben werden. Sollte das Formular nicht genug Unterschriftenfelder enthalten, kontaktieren Sie uns gerne. Bitte schicken Sie Ihren Projektantrag fristgerecht per E-Mail an wandelfondsfh-muensterde.

Wie werden die Projekte ausgewählt?

Die Anträge werden durch ein vom Wandelwerk unabhängiges und sowohl mit FH- internen als auch externen Gutachter*innen besetztes Gremium begutachtet und priorisiert. Im Anschluss tritt die Qualitätsverbesserungskommission (QVK) zusammen und berät über das Ranking der Gutachter*innen. Über die Mittelvergabe entscheidet dann das Präsidium.

Bei ihren Empfehlungen berücksichtigen die Auswahlgremien insbesondere folgende Kriterien:

  • Passung zu den Förderzielen:
    bewertet wird die Übereinstimmung mit den Zielen der Ausschreibung. Es ist wichtig, dass alle Projektbeteiligten während der gesamten Projektlaufzeit engagiert und zur gemeinsamen Arbeit bereit sind.
  • Innovationspotential:
    bewertet wird das anzunehmende Maß der Veränderung im jeweiligen Fachkontext. Dabei wird, sofern möglich, auch der spezielle Entwicklungsbedarf des jeweiligen Fachbereichs berücksichtigt werden.
  • Nutzen für Studierende:
    bewertet werden sowohl die Anzahl der Studierenden, die von der Projektförderung profitieren, als auch der anzunehmende Grad des Nutzens für die Studierenden, insbesondere im Hinblick auf die im Bildungsleitbild formulierten Zielsetzungen.
  • Nachhaltigkeit:
    Projekte sollen verbindlich auch über die Projektlaufzeit hinauswirken. Besonders hoch ist dieser Effekt u. a. dann einzuschätzen, wenn mit dem Projekt eine Verankerung der Veränderungen in Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen verbunden ist.
  • Realistische Maßnahmen- und Ressourcenplanung:
    die Maßnahmen sollen so geplant werden, dass sie in der beantragten Laufzeit auch tatsächlich umsetzbar sind. Die verplanten Ressourcen sollen einen erkennbaren Bezug zu den Maßnahmen aufweisen.

Projekte können auf bestehenden Vorarbeiten aus bereits geförderten Maßnahmen aufbauen. In diesem Fall wird bei der Bewertung besonders darauf geachtet, welchen zusätzlichen Nutzen das Projekt über eine bloße Verlängerung hinaus bietet und ob eine überzeugende Perspektive für die Fortführung nach Ende der Förderung vorhanden ist.

Wie können die Fördermittel verwendet werden?

Förderfähig sind:

  • projektbezogene Unterstützung durch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, im
    Einzelfall auch durch Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (Laborassistent*
    innen, Studiengangskoordinator*innen, technisches Personal für Versuchsbetreuung);
  • studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte; Aufträge an Dritte (nicht an Mitarbeiter*innen der FH Münster);
  • Gastaufenthalte einschlägig ausgewiesener Wissenschaftler*innen, die die Durchführung des Projektes unterstützen;
  • Dienstreisen, sofern der Zusammenhang zum Projekt unmittelbar ersichtlich ist;
    sonstige projektbezogene Sachkosten.

Bitte beachten Sie, dass bei der Personalplanung vor allem lehr- und lernunterstützendes Personal berücksichtigt werden soll, da dies eine Vorgabe des MKW für die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel ist.

Das Dezernat Personal unterstützt Sie gerne bei der Kalkulation der Personalkosten.

Nicht förderfähig sind:

  • Grundausstattung (z.B. Räume, Büromöbel,Arbeitsplatzausstattung, PCs,Literatur);
  • Lehraufträge;
  • Bewirtungen, Aufmerksamkeiten und Geschenke;
  • wirtschaftliche Vorhaben;
  • Aufträge an Mitarbeiter*innen, die zeitgleich bei der FH Münster angestellt sind.

Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an das Dezernat Finanzen und Controlling (Team Einkauf)und klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Sachkosten ab.


Wichtige Hinweise zur Mittelverwendung:

  • Die Mittel dürfen ausschließlich für die genehmigten Zwecke ausgegeben werden. Die zweckgebundene Verwendung wird vom Wandelwerk überprüft.
  • Innerhalb der Projektlaufzeit können die Fördermittel auch überjährig genutzt werden - bitte klären Sie das im Vorfeld mit den Wandelwerk.
  • Nach Ablauf der Projektlaufzeit können Restmittel nicht mehr verwendet werden. Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt zum Wandelwerk auf, wenn absehbar ist, dass die Mittel nicht wie geplant ausgegeben werden können, um das weitere Vorgehen zu klären.
  • Wir sind zur zeitnahen Verausgabung der Mittel gegenüber dem Geldgeber verpflichtet.
    Aufgrund der Tatsache, dass in den letzten Vergaberunden zu viele Mittel nicht rechtzeitig oder gar nicht ausgegeben wurden - unter anderem, weil kein geeignetes Personal gefunden werden konnte - müssen wir das Projekt Controlling verschärfen, um dadurch diese ungenutzten Mittel schnell wieder für andere Lehrinnovationsprojekte und weitere gute Projektideen zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass Mittel, die auch nach einer Projektverzögerung von drei Monaten nicht ausgegeben werden konnten, zurück an die Hochschule fließen, um anderen Projekten zur Verfügung gestellt zu werden.

Welche Verpflichtungen entstehen?

  • Teilen von Material: Die im Kontext des Wandelfonds ggf. entwickelten digitalen Lehr-/Lernmaterialien sollen im landesweiten Onlineportal für Studium und Lehre in NRW (ORCA.nrw)
    als Open Educational Resources (OER) eingestellt werden.
  • Präsentation und Erfahrungsaustausch: Die Erfahrungen in einzelnen Projekten sollen auch für andere Mitglieder unserer und anderer Hochschulen nutzbar gemacht werden. Daher werden die Projektleitungen z. B. im Rahmen von Publikationsvorhaben,Weiterbildungsveranstaltungen und Austauschtreffen gebeten, ihre Projekte zu präsentieren.
  • Bericht: Alle Projektleiter*innen sind verpflichtet, spätestens drei Monate nach dem Ende der Projektlaufzeit einen Abschlussbericht einzureichen. Auf Grundlage Ihres Sachberichtes  veröffentlichen wir Ihr Projekt in der Wandelfonds-Datenbank.

Wandelfonds 2024

In der aktuellen Ausschreibungsrunde konnten in der Förderlinie Wandelfonds individuell bis zu 36.000€ für ein innovatives Projekt im Themenfeld "Flexible Lernwege und digitale Lernorte" beantragt werden.

Gefördert werden dabei Projekte zur Erneuerung und Veränderung von Lehre und Studium an der FH Münster mit individuellen Schwerpunktsetzungen. Diese beziehen sich auf einzelne Lehrveranstaltungen, ein Modul, einen Studienabschnitt, aber auch auf einen ganzen Studiengang oder nehmen zugehörige Unterstützungsprozesse und -strukturen in den Blick. Besonders begrüßt wurden zudem kooperativ angelegte Projekte, in denen mehrere Lehrende bzw. Organisationseinheiten der Hochschule zusammenwirken.

Zusätzlich konnten in dieser Runde auch Projektanträge zum Sonderschwerpunkt "Lehren und Prüfen unter Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI)" mit einer Fördersumme von bis zu 3.000 € eingereicht werden.

Wandelfonds 2023

Um weiterhin vielfältige und weitreichende Innovationen in den Feldern Lehren, Prüfen, Beraten und Betreuen zu ermöglichen, werden auch in dieser Förderrunde Qualitätsverbesserungsmittel der Hochschule eingesetzt.

Zudem sollen durch den Wandelfonds die Ziele des hochschulweiten Projektes Lernkultur unterstützt werden. Dementsprechend werden insbesondere Projektideen gefördert, die die Lernwege an unserer Hochschule flexibilisieren und das gemeinsame Erleben von Lernorten verbessern.

Wir freuen uns, in dieser Ausschreibungsrunde insgesamt 11 innovative Projekte fördern zu können.

Wandelfonds 2022

Im Jahr 2022 hat der Wandelfonds auch erstmals die Ziele des hochschulweiten Projektes Lernkultur unterstützt. Somit sind unter den 18 geförderten Projekten im Jahr 2022 viele, die die Stärkung gemeinsamer Lernorte und die Flexibilisierung von Lernwegen im Blick haben.

Wandelfonds Datenbank - Übersicht aller bisherigen Projekte seit 2012

Entdecken Sie in unserer Wandelfonds Datenbank über 100 Projekte mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die seit 2012 umgesetzt wurden.

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