Planen, Bauen und Betreiben - im gesamten Lebenszyklus von Bauwerken sind sowohl
in der Vertragsgestaltung als auch in der Vertragsabwicklung branchenspezifische
Besonderheiten zu beachten. Dazu kommen weitere Besonderheiten, z. B.: Divergenzen
zwischen Planungs- und Ausführungsrecht, eine Vielzahl an Verträgen auf der Basis
unterschiedlicher Rechtsquellen, das Nachtragsmanagement oder der Einbezug von
zusätzlichen Anforderungen nachhaltiger Ressourcenbewirtschaftung.
Je komplexer Bauwerke werden, z. B. hinsichtlich ihrer konstruktiven Ausprägung, den
mit ihnen verbundenen kostenmäßigen Größenordnungen und/oder der Menge der mit
ihnen verbundenen Verflechtungen zwischen allen Beteiligten, umso umfangreicher
bzw. detaillierter müssen zwangsläufig die zugrundeliegenden Bauverträge sein. Daraus
resultiert jedoch ein steigender Bedarf an juristischer Begleitung dieser Bauaufgaben.
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