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Prüfungsplan und Prüfungszeiträume

Zum Ende eines jeden Semesters gibt es zwei Prüfungsphasen mit entsprechenden Anmeldezeiträumen. Hier finden Sie den aktuellen Prüfungsplan und eine Übersicht der Prüfungs- und Anmeldezeiträume zum Download.

Anmeldung zu Prüfungen und Abfrage von Prüfungsergebnissen - Online

Die Anmeldung zu den Prüfungen und die Abfrage von Prüfungsergebnissen für die Studiengänge erfolgt über das myFH-Portal. Es müssen dazu die E-Mail-Kennung und das zugehörige Passwort (LDAP) eingegeben werden. Die Zulassung zu den Prüfungen wird durch das Prüfungsamt per Aushang im my-FH-Portal veröffentlicht. Bitte beachten Sie die aktuellen Änderungen im my-FH-Portal.

Hinweis: Sie müssen sich zu jeder Prüfung anmelden.

FHexam

Die Hochschule hat für Online-Prüfungen das ILIAS-System FHexam eingerichtet. Das System ist in der Bedienung identisch mit dem bisherigen ILIAS, technisch davon aber getrennt.

Damit Sie Zugang zu Ihren FHexam-Prüfungskursen bekommen, müssen Sie sich einmalig auf FHexam anmelden. Am besten machen Sie das sofort, sonst haben Sie am Prüfungstag keinen Zugang zu Ihrer Klausur, da die Übertragung Ihrer Prüfungsanmeldung aus dem MYFH-Portal nach FHexam nachts passiert. (Stand: 16.06.2021)

Nachstehend der Link zu einem Demokurs (ohne Zeitbegrenzung), damit Sie die Infos lesen und die Abgabe ausprobieren können.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Sie wechseln von einer anderen Hochschule zu uns oder möchten sich Leistungen aus anderen Studien- und Ausbildungsgängen anrechnen lassen? Hier finden Sie Informationen zur Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen.

Anerkennungen PO 2019 / PO 2011

Zum Wintersemester 2019/2020 haben wir unsere Bachelor- und Lehramtsstudiengänge reformiert. Studierende, die ihr Studium vorher begonnen haben und noch in der alten Prüfungsordnung (PO 2011) eingeschrieben sind, finden hier alle Informationen zum Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO 2019). Wir empfehlen eine zeitnahe Umschreibung.

Hinweis zum BAföG-Leistungsnachweis

Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen müssen per Leistungsnachweis ihre Studienfortschritte belegen, so sieht es § 48 des Bundesausbildungsfördergesetztes (BAföG) vor. Die Bescheinigung der üblichen Leistungen für Studierende der ETI-Bachelorstudiengänge wird vom Prüfungsamt erteilt.

Formulare

Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit und andere Formulare.



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