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  • Dekanat Geschäftsführung sowie Organisation von Lehre und Forschung, Dekanin bzw. Dekan leitet den Fachbereich und vertritt ihn innerhalb der Hochschule, siehe § 27 HG NRW

  • Prüfungsausschuss Gremium zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Prüfungswesen im Fachbereich, Aufgaben ergeben sich aus den Prüfungsordnungen der Studiengänge, siehe §§ 63-65 HG NRW

  • Beirat des Fachbereichs Gesundheit Zur Förderung des Austauschs zwischen Theorie und Praxis wird dem Fachbereich ein Beirat zur Seite gestellt. Der Beirat ist mit Personen unterschiedlicher Institutionen des Gesundheitswesens zusammengesetzt.

  • Fachbereichsrat Der Fachbereichsrat beschließt über alle Belange des Fachbereichs. Dies sind u.a. die Mittelverteilung, Einstellung von Lehrbeauftragten, Berufungslisten, Studienordnungen usw. Die Fachbereichsratssitzungen werden vom Dekan/der Dekanin geleitet, welche*r alle vier Jahre vom Fachbereichsrat gewählt wird. Er/Sie führt die Geschäfte und vertritt den Fachbereich nach außen. Der Fachbereichsrat ist mit Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierenden besetzt.

  • Studienbeirat des Fachbereichs Zur Beratung der Dekanin oder des Dekans sowie des Fachbereichsrates in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums bildet der Fachbereichsrat einen Studienbeirat.

  • Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs bzw. ihre Vertreterin wirkt bei der Erfüllung der Aufgaben des Fachbereichs auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte hin.

  • Vertrauensperson für Studierende Die Vertrauensperson wirkt darauf hin, dass den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung getragen wird und insbesondere die zu ihren Gunsten geltenden Rechtsvorschriften beachtet werden.

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