- Dekanat
Geschäftsführung sowie Organisation von Lehre und Forschung, Dekanin bzw. Dekan leitet den Fachbereich und vertritt ihn innerhalb der Hochschule, siehe § 27 HG NRW
- Prüfungsausschuss
Gremium zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Prüfungswesen im Fachbereich, Aufgaben ergeben sich aus den Prüfungsordnungen der Studiengänge, siehe §§ 63-65 HG NRW
- Beirat des Fachbereichs Gesundheit
Zur Förderung des Austauschs zwischen Theorie und Praxis wird dem Fachbereich ein Beirat zur Seite gestellt. Der Beirat ist mit Personen unterschiedlicher Institutionen des Gesundheitswesens zusammengesetzt.
- Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat beschließt über alle Belange des Fachbereichs. Dies sind u.a. die Mittelverteilung, Einstellung von Lehrbeauftragten, Berufungslisten, Studienordnungen usw. Die Fachbereichsratssitzungen werden vom Dekan/der Dekanin geleitet, welche*r alle vier Jahre vom Fachbereichsrat gewählt wird. Er/Sie führt die Geschäfte und vertritt den Fachbereich nach außen. Der Fachbereichsrat ist mit Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierenden besetzt.
- Studienbeirat des Fachbereichs
Zur Beratung der Dekanin oder des Dekans sowie des Fachbereichsrates in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums bildet der Fachbereichsrat einen Studienbeirat.
- Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs
Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs bzw. ihre Vertreterin wirkt bei der Erfüllung der Aufgaben des Fachbereichs auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte hin.
- Vertrauensperson für Studierende
Die Vertrauensperson wirkt darauf hin, dass den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung getragen wird und insbesondere die zu ihren Gunsten geltenden Rechtsvorschriften beachtet werden.