Prüfungsanmeldezeitraum

Prüfungsanmeldezeitraum für die Prüfungen im Wintersemester 23/24:

Für die Prüfungstermine bis zum 31.01.24 gilt der Anmeldezeitraum: 01.09.23 - 31.10.23
Für die Prüfungstermine ab dem 01.02.24 gilt der Anmeldezeitraum: 01.09.23 - 31.12.23

Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!





Studienbeitragsbescheid

Ab dem WS 23/24 erfolgt die Versendung der Studienbeitragsbescheide in Höhe von 1.250 Euro per Mail durch das ITB und nicht mehr durch das Service Office für Studierende. Da wir jedoch nicht auf das dort verwendete Tool zum Versenden der Bescheide zurückgreifen können, ist es uns nicht mehr möglich, die Rechnung auf das Unternehmen auszustellen und an dieses zu versenden in denjenigen Fällen, in denen der Arbeitgeber die Studiengebühren übernimmt. Wir müssen Sie deshalb bitten, die auf Sie ausgestellte Rechnung von nun an ggfs. eigenständig an Ihr Unternehmen zur Begleichung des Studienbeitrags weiterzuleiten. Die Bescheide über den Studienbeitrag in Höhe von 1.250 Euro werden Anfang Oktober verschickt.

Präsenzplan und Raumübersicht

Sie können nun auch die vorläufigen Termine für das Wintersemester einsehen. Änderungen vorbehalten! Im myFH-Portal können Sie Ihren persönlichen Stundenplan erstellen, indem Sie die relevanten Module im System belegen. Eine Anleitung dazu finden Sie im ILIAS. Eine Anmeldung zur Belegung der Module für das Wintersemester 2023/024 ist ab dem 16.August möglich.

Die Anmeldung zu den jeweiligen Prüfungen erfolgt als zusätzlicher Schritt ebenfalls über das myFH-Portal. Die Fristen dafür werden durch das Prüfungsamt bekannt gegeben.  

Lernplattform ILIAS

Das ILIAS-SYSTEM der FH Münster bietet Ihnen den Zugriff auf unsere Lernbriefe.

Semestervertreter

Bescheinigungen

Unter unserer Rubrik ITB A-Z finden Sie alle wichtigen Dokumente, die Sie während des Studiums benötigen. So auch Bescheinigungen, die Sie beim Finanzamt oder bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.

Beitragsordnung

Unter unserer Rubrik ITB A-Z finden Sie die aktuelle Beitragsordnung.

Bildungsurlaub

Leider besteht kein Anspruch auf Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Hochschulen gehören nach den nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz im Allgemeinen nicht zum Kreis der Einrichtungen, die "anerkannte Bildungsveranstaltungen" im Sinne des AWbG anbieten dürfen. Weiterbildung wird im Gesetz als weiterführende Bildung über die Schulen und Hochschulen hinaus gesehen (Sprachschulen, VHS usw.). Herr Brinkhaus kann Ihnen jedoch gerne eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Veranstaltung, die an einem Wochentag stattfindet, ausstellen. Der Arbeitgeber entscheidet dann, ob er Sie auf freiwilliger Basis für die Weiterbildung freistellt.



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