Studiengangspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Fachrichtung Oecotrophologie oder Ernährungswissenschaften (B.Sc. oder Diplom) mit einer Gesamtnote von mindestens "gut" (2,3 oder besser) und einer Profilierung im Bereich Ernährung/Ernährungswissenschaft im Umfang von mindestens 50 Leistungspunkten aus den Themenbereichen/Fachgebieten Chemie, Anatomie, Biochemie und Physiologie der Ernährung, Lebensmittelkunde, Ernährung des gesunden Menschen, Ernährung des kranken Menschen und Ernährungsmedizin. Den Nachweis der Profilierung ist entweder durch das aussagekräftige Abschlusszeugnis oder durch eine zusätzliche Leistungsübersicht zu erbringen.

Zur Bewerbung sollte die Abschlussnote des qualifizierenden Studiums vorliegen und durch eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses belegt werden. Wenn Sie das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, es aber ersichtlich ist, dass Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Masterstudiengang erfüllen, werden Sie unter Vorbehalt eingeschrieben.

Alle erforderlichen Dokumente sind nach der Onlinebewerbung (s. u.) an das Service Office für Studierende zu senden.

Vergabe von Studienplätzen

Unter den Bewerbern/Bewerberinnen, die die spezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden die Studienplätze aufgrund einer Rangliste vergeben. Für den Rang in dieser Liste ist die Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses ausschlaggebend.

Platzverbessernd wirkt sich aus, wenn die Bewerberin/der Bewerber eine einschlägige Berufstätigkeit als Oecotrophologin/Oecotrophologe, als Ernährungswissenschaftler/in nachweisen kann. Die erforderliche Feststellung trifft eine Kommission. Die Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses fließt in dem Fall um den Wert 0,3 verbessert in die Rangliste ein.

Werden vergebene Studienplätze nicht angenommen, findet ein Nachrückverfahren statt.

Bewerber/-innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland

Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, z. B. über den TestDaf oder einem gleichwertigen anderen Nachweis.

Bewerbung um einen Studienplatz

Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt ausschließlich online. Infos zu Bewerbungsfristen und zu Zulassungsvoraussetzungen finden Sie ebenfalls dort.

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